EINWENDEN! Genehmigungsverfahren März/April: Futtermittelwerk, Schweinezucht

Ab einer bestimmten Tierplatzzahl einer geplanten Tierfabrik muss die Öffentlichkeit in das behördliche Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Der Genehmigungsantrag muss öffentlich ausliegen und jede*r hat die Möglichkeit sich mittels einer Einwendung gegen die Genehmigung des Neu- oder Ausbaus auszusprechen. Diese Einwendungen werden später im sogenannten Erörterungstermin von Antragssteller und Behörden typischerweise belächelt und vom Tisch gewischt. … weiterlesenEINWENDEN! Genehmigungsverfahren März/April: Futtermittelwerk, Schweinezucht

Futtermittelwerk in Brandenburg soll erweitert werden

In Fürstenwalde östlich von Berlin will die Futtermittel-Getreide-Landhandel GmbH (FGL) ihr Mischfutterwerk erweitern und die Kapazität etwa verdoppeln. Statt 720 Tonnen täglich sollen pro Tag 1.200 Tonnen, an Sonntagen 600 Tonnen Futter für Schweine, Hühner und Rinder hergestellt werden. Insbesondere soll eine neue Verarbeitungslinie für Fischmehl eingerichtet werden. Man kann Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen … weiterlesenFuttermittelwerk in Brandenburg soll erweitert werden