EINWENDEN! Genehmigungsverfahren März/April: Futtermittelwerk, Schweinezucht
Ab einer bestimmten Tierplatzzahl einer geplanten Tierfabrik muss die Öffentlichkeit in das behördliche Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Der Genehmigungsantrag muss öffentlich ausliegen und jede*r hat die Möglichkeit sich mittels einer Einwendung gegen die Genehmigung des Neu- oder Ausbaus auszusprechen. Diese Einwendungen werden später im sogenannten Erörterungstermin von Antragssteller und Behörden typischerweise belächelt und vom Tisch gewischt. … weiterlesenEINWENDEN! Genehmigungsverfahren März/April: Futtermittelwerk, Schweinezucht