Lunzenau

Das Landratsamt Mittelsachsen hat am 10. Dezember 2015 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Anlage erteilt (Link).

In Lunzenau (Sachsen) plant die Sächsische Farmbetriebe GmbH eine Geflügelanlage zur Aufzucht von Broiler-Großelterntieren für 44.238 empfindungsfähige Tiere (36.864 Hennen und 7.374 Hähne).

Der Bauantrag der Sächsischen Farmbetriebe zum Bau der Geflügelhaltungsanlage liegt vom 28.1.15 bis zum 27.2.15 zur Einsicht aus. Nähere Informationen zur offiziellen Auslage und öffentlichen Beteiligung gibt es hier.

Des Vorhaben bedarf einer „Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles“, welche die Behörde anhand der eingereichten Unterlagen durchgeführt hat. Die Prüfung ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde daher nicht festgestellt.

Wir unterstützen die sehr engagierte Bürgerinitiative in Lunzenau bei Ihrem Engagement gegen die mögliche Ausbeutung von Tier und Umwelt durch die geplante Anlage. Nun ist es wichtig, dass wir alle die Genehmigungsbehörde davon überzeugen, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind. Dafür müssen so viele Einwendungen wie möglich von Bürgerinnen und Bürgern geschrieben werden, die das darlegen.

Bis einschließlich zum 13.03.2015 können Einwendungen gegen das Vorhaben von AnwohnerInnen und anderen GegnerInnen aus ganz Deutschland eingereicht werden. Die Einwendungen werden am 24. Juni 2015 um 9 Uhr im Bürgersaal im Rathaus der Stadtverwaltung Lunzenau öffentlich erörtert.

  • Hier gibt es die Mustervorlage mit exemplarischen Einwendungsbausteinen, in der wir mögliche Einwendungsgründe aufgeführt haben, die ihr in eurem Einwendungsschreiben (bitte umformuliert) einbringen könnt. Das Verfassen in eigenen Worten ist wichtig, da unterschiedliche Einwendungsschreiben von der Behörde nicht zusammengefasst werden können. Wenn Ihr Infos aus den Akten haben wollt, schreibt uns gerne.

Einige kurze Infos zur Anlage

Beantragt wurden von der „Sächsische Farmbetriebe GmbH“ Stellplätze für 44 238 Tiere: Nämlich 36 864 Hennen und 7 374 Hähne. Das 2008 gegründete Unternehmen gehört zum weltweit größten Geflügelzuchtkonzern „Erich Wesjohann-Gruppe“. Erich Wesjohanns Bruder, Paul-Heinz Wesjohann, ist Geschäftsführer der „PHW-Gruppe“ eines der größten fleischverarbeitenden Unternehmensgeflechte. Aus der Zeit vom 3. Juli 2006 wissen wir, dass im Prozess der Fleischerzeugung die Mastanlagen als einziges Glied der Verwertungskette nicht in ihre Unternehmensstruktur integriert sind. Rund 700 Mastunternehmen arbeiten deutschlandweit für diese Konzerne in völliger wirtschaftlicher Abhängigkeit und tragen aber individuell alle Risiken des Betriebs – Sie kaufen Wesjohann-Küken, mästen sie mit Wesjohann-Futter und verkaufen sie wieder an Wesjohann-Schlachthöfe.

Bei dieser Anlage geht es um die Aufzucht sogenannter „Großelterntiere“: In modernen Zuchtverfahren treten manche Merkmale verstärkt in der zweiten Generation nach einer Kreuzung auf (das hat genetische Ursachen, die unter dem Stichwort „Heterosis-Effekt“ beschrieben werden). Sie „produzieren“ auf diese Art und Weise allein in Sachsen mit einer Hand voll weiterer Betriebe ca. 45 Millionen Küken, die als Elterngeneration derjenigen Hühner verwendet werden, die dann zur Mast bestimmt sind. Zuwendung, soziale Nähe und Wärme oder Mutter-Kind-Beziehungen wird es für diese Tiere niemals geben. Sie sind zu Maschinen degradiert, ihr Leben ist reduziert auf den Wert des Endprodukts.

  • Typischerweise sehen die Elterntiere nie Tageslicht.
  • Sie erhalten spezielles Futter, die sie mit ihren kupierten Schnäbeln aufnehmen können.

Es ist Branchentypisch, dass bei jedem Aufzuchtzyklus etwa 5 % der Tiere sterben. Der Antrag selbst spricht von 3 % und sieht dafür alle zwei Wochen eine Lastwagenladung Tierkadaver vor, die entsorgt werden. Zu einer anderen Anlage „Sächsischen Farmbetriebe“ berichtet die Sächsische Zeitung vom 12.10.2012 von Jährlich 20 000 Hühnern, die noch unter den „normalen“ Haltungsbedingungen – ohne Haverien oder Unfälle – verendet sind.

Insgesamt ist im Antrag vorgesehen, dass 2 Lastwagen pro Woche die Anlage frequentieren werden. Der Antragsteller hat keine Vorschläge vorgelegt, sich an den Kosten des absehbar notwendigen Straßenausbaus zu beteiligen, sodass diese Ausgaben vermutlich bei der Gemeinde verbleiben werden.

Von Anlagen dieser Art ist bekannt, dass sie diverse Emissionen abgeben, die auch im Antrag aufgelistet sind: Nämlich in erster Linie Ammonniak und sogenannte MRSA-Keime. Wir sehen darin eine massive Gesundheitsgefahr und es lässt sich andernorts auch eine statistische Häufung von Atemwegserkrankungen bei AnwohnerInnen von Tierfabriken feststellen.

Zusätzlich zu den gesundheitlichen Gefahren der Emissionen sind die Anlagen und die Gülleabnhemer eine Quelle massiver Geruchsbelästigung. Solche Belästigungen können sich nachgewiesenermaßen langfristig ebenfalls gesundheitlich zu Ihrem Nachteil auswirken (Details und Belege dazu finden Sie in den Einwendungsbausteinen).

Es ist kein ausreichender Brandschutz vorgesehen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass für den Brandfall ein Plan vorliegt, der eine Evakuierung innerhalb von 30 Minuten ermöglicht. Das ist laut verschiedenen Experten bei Anlagen dieser Art völlig illusorisch und typischerweise stirbt in Deutschland etwa wöchentlich bei einem Unfall ein ganzer „Tierbestand“.

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