Forst

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Im Ortsteil Neu Sacro der Gemeinde Forst (Lausitz) plant die Bauern AG Neißetal die Erweiterung einer Milchvieh-Anlage auf mehr als 1.800 Tierplätzen für Milchkühe, Jungrinder und Kälber. Hierbei soll die neue, bereits bestehende Milchkuh-Anlage noch einmal um mehr als doppelt so viele Tierplätze erweitert werden. Zusätzlich sind unter anderem ein Güllehochbehälter und ein Kadaverhaus geplant.

Das Vorhaben muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden und ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen. Der Genehmigungsantrag ist vom 30.01.19 bis zum 01.03.19 im Landesamt für Umwelt in Cottbus und in zwei Ämtern der Stadt Forst öffentlich einsehbar. Bis zum 01. April können Privatpersonen sowie Verbände und Bürgerinitiativen ihre Gründe gegen das Vorhaben schriftlich an die genannte Stellen senden.

ALLTAG in der Milchkuhhaltung! – Bild: Animal Rights Watch e.V.

Besonders absurd ist dieses Vorhaben, da die Bauern AG Neißetal erst im letzten Jahr auf Grund der anhaltenden Dürre in der Lausitzer Rundschau ankündigte, nicht mehr genügend Futter für ihre Rinder zu haben (siehe unten). Die Haltung von Rindern verursacht große Mengen Treibhausgase, welche die Klimakrise weiter verschärfen. Die Bauern AG scheint diese Tatsachen zu ignorieren, obwohl sie bereits selbst darunter leiden.

Unsere Einweundungsvorlage – gerne durch eigene Punkte ergänzen!

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 1. April 2019 unter Angabe der Registriernummer 40.035.00/17/7.1.5V/T12 elektronisch an die E-Mail-Adresse T12@LfU.brandenburg.de oder schriftlich beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam, beim Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst, Sachbereich Umwelt, Sachgebiet untere Wasserbehörde oder bei der Stadt Forst, Lindenstraße 10-12 in 03149 Forst erhoben werden. Für elektronische Einwendungen kann das Einwendungsportal unter Angabe der Vorhaben-ID 40.035.00/17 verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen[Auch nach Ablauf der Frist sind noch Einwendungen möglich, diese werden jedoch wahrscheinlich nicht mehr bis zum Erörtertungstermin berücksichtigt.]
„Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 7. Mai 2019 um 10:00 Uhr im Kompetenzzentrum Forst, Gubener Straße 30a in 03149 Forst.“

Unsere Pressemitteilung dazu vom 14.02.2018.

Mehr Infos erhalten Sie bei unserer Diskussionsveranstaltung „Noch größer, noch mehr?“ am 25.03. im Kompetenzzentrum Forst („komfor“), Gubener Straße 30a, 03149 Forst (Lausitz)

 

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