Schweinequal in Vetschau: Verfahren eingestellt!

SchweinezuchtDie Staatsanwaltschaft Cottbus hat auf Druck unserer Kampagne Lausitz gegen Tierfabriken endlich das Verfahren gegen die Betreiber der Bolart-Anlage in Vetschau bearbeitet – und kurzerhand eingestellt. Zugleich sagte die Behörde den Termin, der zum Gespräch vereinbart wurde, einen Tag vorher ab und verweigerte jedes Gespräch.

Bereits vor über einem Jahr hatte die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) zahlreiche Tierschutz-Verstöße in der Bolart-Anlage in Vetschau aufgedeckt. Tausende Sauen wurden in viel zu engen Kastenständen gehalten und wiesen Verletzungen aufgrund der Kastenstandhaltung auf. Systematisch war kein ständig vorhandenes Trinkwasser und Beschäftigungsmaterial vorhanden. Die Verstöße waren so umfangreich, gravierend und tierquälerisch, dass sie nach Ansicht von ARIWA einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellten.

ARIWA stellte daraufhin Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Cottbus. Diese gab damals bekannt, Ermittlungen aufgenommen zu haben. Danach passierte nichts, bis Aktive der Kampagne Lausitz gegen Tierfabriken Anfang März persönlich Auskunft über den Stand des Verfahrens forderten, nachdem schriftliche und telefonische Nachfragen zu keiner Reaktion geführt hatten. Der zuständige Staatsanwalt Richter erklärte sich bereit zu einem Gespräch am Donnerstag dieser Woche. Dazu kam es allerdings nicht. Als die Aktiven bei der Staatsanwaltschaft vor der Tür standen, wurde ihnen gesagt, das Verfahren sei eingestellt und der Termin abgesagt worden.

In der Begründung, die an ARIWA geschickt worden war, hieß es, dass laut Überprüfung des Veterinäramtes vom 16.12.2014 keine langanhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden der Tiere festgestellt worden seien. Daher hätten die Betreiber nicht tierschutzwidrig gehandelt.

Wir sagen: Es ist geradezu grotesk zu behaupten, das Eingesperrtsein in körpergroßen Käfigen, in denen die Sauen noch nicht einmal ihre Beine ausstrecken können, würde für die empfindsamen Tiere nicht erhebliches Leid bedeuten. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, auf welcher Seite staatliche Behörden wie Veterinärämter und Staatsanwaltschaften häufig stehen und wie wirkungslos das so genannte Tierschutzgesetz de facto ist. Anstatt ihre Möglichkeiten zu nutzen, gegen das immense Leid der Tiere vorzugehen, stützt und legitimiert die Staatsanwaltschaft Cottbus die brutale Ausbeutung der Schweine in Vetschau. Das ist rechtlich, ethisch und politisch durch nichts zu rechtfertigen!

Schreibe einen Kommentar