Einwendungen Farnstädt

Volierenhaltung, wie im Antrag vorgesehen.
Volierenhaltung, wie im Antrag vorgesehen.

Die Einwendungsfrist für eine Hühneranlage in Farnstädt läft am Mittwoch, den 9. März ab. Wir haben unten Formulierungsbausteine für eine Einwendung vorgelegt. Ein Dokument, wo prinzipiell nur noch ein Absender einzutragen ist, findet ihr hier. Allerdings empfiehlt es sich, selber frei zu formulieren oder noch besser, sich eigene Gründe zu überlegen, weil andernfalls Einwendungen zusammengelegt werden können. In jedem Fall müssen aber die angesprochenen Themen erörtert werden, wozu wir gesondert aufrufen würden.

Wir vermuten, dass auch Gründe nachgereicht werden können, wenn ihr fristgerecht ein Schreiben einreicht mit der Ankündigung genau dies zu tun.

Die Einwendungen schickt ihr hier hin:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Raum A 123
Dessauer Str. 70,
06118 Halle (Saale)
Fax.: +49 345 514-1444

Wenn ihr weitere Vorschläge habt, schreibt uns auch gerne eine Mail.

Die Antragsunterlagen liegen hier in der Kurzbeschreibung und hier in voller Länge (294 MB)

Unsere Formulierungsbausteine

Haltungsbedingungen

Anhand der geplanten Besatzdichte lässt sich ablesen, dass die Tiere in der Anlage erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt sein werden. Laut Tierschutzgesetz darf man einem Tier aber nur mit vernünftigem Grund Schmerzen und Leiden zufügen. Da keinerlei Notwendigkeit besteht, Hühner zur Produktion von Eiern für den menschlichen Verzehr zu zwingen, und noch weniger Notwendigkeit, sie unter diesen Bedingungen zu halten, ist ein vernünftiger Grund nicht gegeben.
Hohe Hühnerzahlen und Besatzdichten bewirken auch hohe Ammoniakkonzentrationen in der Stallluft, was eine ständige Reizung der Schleimhäute und Atemwege der Hühner zur Folge hat. Christoph Maisack führt aus, dass die Zustände in Ställen mit hoher Hühnerbesatzdichte nicht dem Gebot zu angemessener Pflege in § 2 Nr. 1 TierSchG entsprechen und schon gar nicht mit dem Gedanken der „Pflege des Wohlbefindens der Tiere in einem weit verstandenen Sinn“ vereinbar sind, wie in das BverfG dem § 2 Nr. TierSchG entnimmt (vgl. ebda., S. 221). Der geplante Stall ist somit gesetzeswidrig.

Mit höhere Besatzdichte wird das Gefieder schlechter (ALLEN und PERRY, 1975; SIMONSEN et al., 1980; HANSEN und BRAASTAD, 1994) bzw. die Federpickhäufigkeit nimmt zu (HUBER-EICHLER und AUDIGÉ, 1999). Es gibt Hinweise, dass Hennen in Gruppen von 120 Tieren nicht mehr in der Lage sind, andere Hennen individuell zu erkennen und auf dieser Grundlage eine Rangordnung aufrecht zu erhalten (D’EATH und KEELING, 2003).

In Versuchen von BESSEI (1983) trat zudem im Zusammenhang mit Federpicken häufig Kannibalismus auf, der ebenfalls zu vermehrten Abgängen führen kann. Eine geringe Gruppengröße (BESSEI, 1983), sowie eine geringe Besatzdichte (HANSEN et al., 1994) können das Auftreten von Federpicken vermindern.

Lärmschutz

Die Ausstallung der Tiere soll sich über mehrere Tage erstrecken und auch in den Nachtstunden vorgenommen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass es zu beträchtlichen Lärmbelästigungen der direkten AnwohnerInnen kommt und somit der Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Brandschutz Tiere

Nachdem im ursprünglichen Antrag das Brandschutzkonzept keinerlei Angaben zur Rettung der Tiere im Brandfall vorsah, wurde dies auf Anfrage der Behörde in einer Nachreichung ergänzt. Allerdings lässt schon das ursprüngliche Fehlen vermuten, dass kein besonderes Interesse an einer Einhaltung der Vorschriften zur Tierrettung besteht. Die Bauordnungen der Länder gebieten allerdings, dass aus Gebäuden die Menschen und auch die Tiere in ca. 30 Minuten evakuiert werden können. In der Nachreichung wird nur angegeben, dass die gerade vor Ort tätigen Personen die Türen sowie das Tor in den Außenwänden des betreffenden Stalles öffnen und die Tiere hinaustreiben sollen. Es wird zugegeben, dass nicht sichergestellt werden kann, dass alle Tiere gerettet werden können. Völlig sicherstellen lässt sich so etwas freilich nie. Es sollte aber klar sein, dass ein Stall mit über 40.000 dichtgedrängten, gestressten, häufig körperlich geschädigten und bewegungseingeschränkten Vögeln die denkbar schlechtesten Voraussetzungen für eine Rettung im Brandfall bietet. Es liegt daher eindeutig ein Konflikt mit der Bauordnung vor.

Zusätzlich ist vom Antragsteller nichts dazu angegeben, wie die Rettung zu Zeiten von statten gehen soll, zu denen gerade keine Personen vor Ort tätig sind – aus dem Antrag geht allerdings hervor, dass nicht 24 Stunden, sondern nur einige Stunden pro Tag Personal vor Ort ist, denn die Arbeitsschichten sind nur für tagsüber 7 bis 16 Uhr angegeben. Ein Brand kann allerdings jederzeit ausbrechen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Zeiten zehntausende von Tieren in den Ställen verbrennen würden. Es gibt also für über die Hälfte der Zeit keinerlei Konzept für die Tierrettung.

Was dies für Effekte auf den Seuchen- und Immissionsschutz hätte, sollte ebenfalls vor der Genehmigung der Anlage geprüft werden.

Naturschutzgebiete

In nächster Nähe zum Vorhabenstandort befinden sich FFH- und Naturschutzgebiete, die durch die geplanten Anlagen in Mitleidenschaft gezogen würden. In Anbetracht der allgemeinen Gefährdung der Natur durch verschiedenste, auch nicht näher berechnete Faktoren in Stadt und Land ist es nicht ausreichend, anhand einer immer fehleranfälligen Prognose die voraussichtlichen Immissionen der Anlage zu berechnen und mit bestehenden Grenzwerten zu vergleichen. Um die wenige verbliebene Natur angemessen zu schützen, müssen möglichst alle zusätzlichen Gefährdungen ausgeschlossen werden – sofern es keine zwingenden Gründe für sie gibt. Der Grund für den Bau der beantragten Hühneranlagen ist allein das Profitstreben der beteiligten Unternehmen. Niemand braucht diese Anlagen und niemand muss noch mehr Vogeleier essen. Es ist verantwortungslos, aus solchen niederen Gründen die Integrität der genannten Naturschutzgebiete zu gefährden. Dass eine Gefährdung durch die angestellten Prognosen nicht auszuschließen ist, sollte klar sein.

Kontrolle der Tiere

In der TierSchNutztV heißt es:
„§ 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
(1) Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 sicherzustellen, dass
1. für die Fütterung und Pflege der Tiere ausreichend viele Personen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind;
2. das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft wird und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt werden;
Im Antrag wird sogar behauptet, die Tiere würden täglich kontrolliert. Weiterhin steht in dem Antrag das max. 3 Arbeiter_innen angestellt werden. Angenommen es würden diese 3 Arbeiter_innen eingestellt werden. Da sie nur 230 Tage im Jahr arbeiten, muss sich jeder dieser 3 Arbeiter_innen um ca. 21.000 Tiere an einem Arbeitstag kümmern. Wie soll die gesetzlich vorgeschriebene „direkte Inaugenscheinnahme“ angemessen vorgenommen werden wenn ein Arbeitstag ca. 8 Stunden lang dauert, in dieser Zeit 21.000 Tiere kontrolliert werden müssen und noch vielen weiteren Arbeiten nachgegangen werden muss ? Angenommen jeder Arbeiter würde 8 Stunden lang Tiere kontrollieren, hätte er in einer Sekunde für 43 Tiere Zeit. Wie soll da sichergestellt werden, dass kein Tier krank ist?

Seuchenschutz

Die Angaben zum Tierseuchenschutz sind nicht ausreichend, um die Sorge auszuräumen, dass von den Anlagen mit 44.500 Tieren eine erhöhte Seuchengefahr ausgeht, die auch Gefahren für Menschen sowie sogenannte Wild- und Haustiere birgt. Insbesondere ist zu klären, wie die Seuchengefahr bei der Ausstallung der Tiere gebannt wird, bei der die Stalltüren eine gewisse Zeit geöffnet sein müssen – wie kann hier verhindert werden, dass zum Beispiel Wildvögel in die Ställe hinein- und mit Krankheitserregern wieder hinausgelangen?

Tierschutz und vernünftiger Grund

Im Tierschutzgesetz heißt es, niemand dürfe einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Es ist unbestritten, dass die Haltung von Hühnern in der Eierindustroe mit gravierenden Schmerzen, Leiden und Schäden für diese einhergeht, da sie an ihrem artgemäßen Verhalten gehindert werden und an zahlreichen Krankheiten leiden, in vielen Fällen während der Nutzungsperiode ohne tierärztliche Begleitung elend im Stall verenden. Die Antragstellerin bzw. die Behörde möchte bitte ausführen, worin der vernünftige Grund hierfür besteht. Auf die längt als falsch erwiesene These, dass Menschen Hühnerfleisch zu einem gesunden Leben brauchen, wird sich wohl niemand versteigen. Worin besteht also der vernünftige Grund?

Verfassungsrang Tierschutz

Laut Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt der Staat seit 2002 die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Zitat aus Deutscher Bundestag Drucksache 14/8860 vom 23.4.2002:
“Der Schutz des Tieres als Lebewesen ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland noch immer unzulänglich. Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren sowie die inzwischen bekannt gewordenen Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung, die selbst das Klonen von Tieren ermöglichen, erfordern dringend ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten. Die einfachgesetzlichen Regelungen des Tierschutzgesetzes reichen dazu nicht aus. Für die gebotene Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen ist es notwendig, die Rechtsebenen anzugleichen, das heißt, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben.”

Gleiche Drucksache, Zitat aus der Begründung:

“Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz stärken und die Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen sicherzustellen. Ethischem Tierschutz wird heute ein hoher Stellenwert beigemessen.” . . …. „Durch das Einfügen der Worte „und die Tiere“ in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag auch auf die einzelnen Tiere. Dem ethischen Tierschutz wird damit Verfassungsrang verliehen.“

Wie wird dem Verfassungsrang des Schutzes der Tiere mit einer möglichen Genehmigung der geplanten Anlagen und den oben bereits erwähnten Aspekten entsprochen? Geht nicht aus jeder Seite des Antrags und aus jedem Aspekt der geplanten Anlage hervor, dass die Hühner innerhalb dieser Anlage als bloße Waren und Produktionsmaschinen zur Fleischproduktion gelten würden, und eben nicht als schutzwürdige Individuen?

Immissionen und Windrichtung

Die Immissionsprognose wurde mithilfe von Daten zur Windrichtungsverteilung auf der Grundlage einer metereologischen Station in Querfurt erstellt. Diese Daten sind viel zu unspezifisch und unsicher, um eine zuverlässige Prognose treffen zu können. Dazu wären mindestens Messungen vor Ort nötig,denn die Windrichtungsverteilungen können ja örtlich stark abweichen. Auch allgemein sind derlei Prognosen unzuverlässig, da die Windsituation auch zeitlich stark variieren kann. Mit Durchschnittswerten lässt sich allerhöchstens ein Durchschnitt berechnen, für den Immissionsschutz muss aber auch eine zeitweise Höherbelastung ausgeschlossen werden, da genau diese gesundheitsschädigend sein kann.

ArbeiterInnen

In den Angaben zum Arbeitsschutz ist von max. drei Arbeitskräften, die u.a. die Kontrolle der Tiere vornehmen sollen. Wieviele Arbeitskräfte sollen nun angestellt werden? Wenn es drei sind, inwieweit sind die Angaben zum Arbeitsschutz noch zutreffend?

Reinigungsabwasser

Im Antrag heißt es, das in den Ställen anfallende Reinigungsabwasser würde auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht. Welche Schad- und Gefahrenstoffe sind in diesem Wasser enthalten und inwieweit geht davon eine Gefahr für Umwelt, Wildtiere und Menschen aus? Auf welche Flächen soll wieviel von diesem Wasser ausgebracht werden? Werden die dabei geltenden Grenzwerte eingehalten? Insbesondere müsste dabei miteinbezogen, welchen zusätzlichen Belastungen das jeweilige Gebiet ausgesetzt ist.

Es ist doch davon auszugehen, dass dieses Reinigungsabwasser sowohl hohe Mengen an Gülle als auch die darin enthaltenen Schadstoffe, zusätzlich auch verschiedenste Keime, Antibiotikarückstände etc. pp. enthält.Ohne genaue Angaben zur Belastung und Verbleib dieses Wassers ist die Anlage sich nicht genehmigungsfähig.

MRSA

Von Geflügelställen geht nachweislich eine Gesundheitsgefahr in Form von multiresistenten Keimen aus. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geplanten Stallanlagen für mich persönlich als AnwohnerIn direkt gefährlich sind. Daher kann die Anlage nicht genehmigt werden.

Allgemeine Gesundheitsgefahren

Da die Anlage ohne Filter errichtet werden soll, werden ständig Unmengen an pathogenen Keimen, schleimreizenden Luftpartikeln, giftigen chemischen Verbindungen, Viren und Pilzen wie auch hochallergener Geflügelmilbenkot über die Entlüftungsventilatoren (wie auch über die Entsorgungsflächen) aus der Anlage getragen und großflächig in der gesamten Region verteilt. Hinzu kommen Geruchsemmissionen, Lärm und Staub etc. Ich befürchte dadurch die Zunahme von Atemwegserkrankungen, nicht nur durch den Betrieb vor Ort, sondern auch durch Kot-, Tier- und Kadavertransporte durch die Gegend, durch die Fahrten zu den Schlachthöfen, etc. Bronchitis und Asthma sind in Massentierhaltungsgebieten extrem ausgeprägt, die Ökosphäre wird beschädigt und auch der Wald wird belastet. Dies belegen Umweltstudien der Universität Göttingen und des Umweltbundesamtes, des Weiteren gibt es zu dieser Thematik inzwischen reichlich Studien und Forschungsergebnisse zu allen ihren Aspekten. Ich wünsche hier in unserer Gegend keine neuen Gefahrenfaktoren.

Reinigungsabwasser und Verteilung auf umliegende landwirtsch. Nutzflächen

In den Unterlagen steht, dass die Ställe nur einmal im Jahr gereinigt werden bzw. nur nach der Ausstallung. Das ist eine völlige Katastrophe. Die Tiere müssen also fast ein Jahr bzw. ihr ganzes Leben auf ihrem eigenen Kot leben. Die Amonniakwerte in den Ställen müssen also sehr hoch sein und zu dramatischen Leiden bei den Tieren führen. Augenentzündungen und Atemwegserkrankungen sind die Folge. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 2 Tierschutzgesetz, wonach keinem Tier langanhaltende Schäden zugefügt werden dürfen. Diese Tiere leiden ihr gesamtes Leben in diesen Ställen. Wie will die Behörde sicherstellen, dass die Tiere in den Ställen nicht krank werden durch ihren eigenen Kot und dauerhaft Leiden?

Infrastruktur

Die Anlagen-Zufahrts-Straße wird als einspurig angenommen mit einem Pflasterbelag. Dies halte ich für sehr klein für Transportfahrzeuge in großem Maßstab. So wird täglich von zahlreichen Transporten mit LKW bzw. Traktor undPKW-Fahrten ausgegangen. Ich als Bürger möchte die Wege auch weiterhin für Spaziergänge, Radfahrten, Herrentagwandern etc. nutzen und fühle mich durch den Bau einer Legehennenanlage dieses Ausmaßes erheblich eingeschränkt.
Darüber hinaus fordere ich, dass im Falle einer erfolgreichen Genehmigung, entgegen aller vorgebrachten Bedenken, dem Antragsteller die Kosten für den Ausbau und die Instandhaltung aller für die Zuwegung zu seinen Anlagen benötigten Straßen auferlegt werden.

Tierschutz

Fraglich ist ebenso, ob in Farnstädt und Umgebung eine Praxis der industriellen Tierhaltung geduldet werden soll, die durch massive Lobbyarbeit der Geflügelwirtschaft gefördert wird, aber bei seriöser Betrachtung ganz klar als Tierquälerei nach §2 Tierschutzgesetz eingestuft werden muss. Mehrere Verfahren diesbezüglich laufen zurzeit und auch hochrangige Politiker müssen sich hier verantworten. Tiere, die auf engstem Raum mit tausenden Artgenossen leben müssen, duch bspw. hohe Amonniak Belastung im Stall krank werden, leiden massive Schmerzen. Gebrochene Beine sind hier alles andere als ein Einzelfall – lebt das gequälte Tier am Ende aber noch, bekommen wir es trotzdem auf den Teller.

Dass es auch anders geht, ist bewiesen und wird von der Bevölkerung gefordert. Die öffentliche Aufmerksamkeit fokussiert sich in den vergangenen Jahren bundes- und europaweit stark auf diese Themen und der Druck auf Politik und Wirtschaft wächst zunehmend. Hier Vorreiter zu sein und zu zeigen, dass man sich der Lobby mit ihren kurzfristigen Renditezielen nicht beugt sondern in die Zukunft blickt, ist mein Wunsch. Als Erfüllungsgehilfen der Geflügellobby zu fungieren, sich vor den Karren spannen zu lassen und diese zweifelhafte Praxis auch im Börde-Land salonfähig zu machen kann nicht das Ziel des Kreises sein.

Tourismus

Ich befürchte negative Auswirkungen einer solchen Anlage auf den Tourismus und auf die Grundstückspreise. Der Wert der umliegenden Flächen wird sinken und die Gegend wird an Attraktion verlieren. So befindet sich zum Beispiel in der Umgebung Sehenswürdigkeiten sowie Gesundheits-u. Pflegezentren. Gäste würden durch die Lärm- und Geruchsbelästigung, wo sie doch die Natur und Idylle der Region suchen. Durch den Bau der Astanlage würden Möglichkeiten der regionalen Strukturentwicklung Bebauung durch die zu erwartenden Emissionen stark eingeschränkt.

„Beheizung nach Bedarf“

Für dieAnlage ist keine Beheizung vorgesehen. Allerdings können bei sehr kalten Temperaturen erhebliche Belastungen für die Tiere auftreten. So treten im Jahresmittel in der Landschaftseinheit der Region etwa 85 Frosttage auf, wobei die mittleren Januartemperaturen bei -0,5°C liegen. Angesichts fortlaufender Presseartikel, in denen viele Tiere in Legeanlagen aufgrund von Erfrieren oder Überhitzung qualvoll sterben müssen, bitte ich darum, diese Aspekte dringend im Vorfeld der Genehmigung zu klären.

MRSA

Ich fühle mich durch den Bau der Legehennenanlage in meinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG) verletzt. Da die geplante Anlage ohne Filter errichtet werden soll, werden Unmengen an luftgetragenen Keimen, Viren und Pilzen über die Entlüftungsventilatoren großflächig in der gesamten Region verteilt. Durch das Betreiben der Anlage werden die Schutzgüter Klima und Luft sowie Mensch, Boden und Pflanzen am Standort beeinträchtigt. Der immer wieder notwendige Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung führt zwangsläufig und nachgewiesener Maßen zu Resistenzen, die am Ende den Menschen bedrohen. Nach Mitteilung der Europäischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im März 2010 sind bis zu 30 % aller Landwirte sind Träger des MRSA Stammes ST398 und werden deswegen in der EUREGIO als Risikopatienten bei der Krankenhausaufnahme betrachtet. Dadurch müssen diese Personen generell vor der Behandlung durch eine Quarantänemaßnahme gehen um vor der eigentlichen Behandlung „saniert“ zu werden. So hat das Robert-Koch-Institut festgestellt, dass in nahezu 100 % der Hühnerschlachthöfe LA_MRSA Keime zu finden sind.

Aktuelle Studien belegen, dass Keime und Viren aus einer Massentierhaltungsanlage noch über weite Entfernungen (mehrere Kilometer) ansteckend sein können. Ich befürchte, dass meine Familie beim Verzehr von Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten gesundheitlich belastet wird durch Keime, Pilze und Antibiotika, die aus der Anlage herausgetragen werden. Ich befürchte dadurch die Zunahme von Atemwegserkrankungen und zunehmender Antibiotika-Resistenz. Eines der wichtigsten Medikamente zur Behandlung von bakteriellen Infektionen beim Menschen, nämlich Antibiotika, wird in der Massentierhaltung so häufig eingesetzt, dass ich es über die Nahrung wieder aufnehme und es bei mir im Krankheitsfalle nicht mehr richtig wirken könnte.

Der ermittelte Abstand zu empfindlichen Ökosystemen wurde auf einen Radius von 1000m um den Emissionsschwerpunkt festgelegt. In einer Studie von Prof. Dr. Heederik von der Universität Utrecht (Heederik et al. 2011, Mogelijke effecten van intensieve – veehouderij op de gezondheid van omwonenden: onderzoek naar potentiële blootstelling en gezondheidsproblemen) wird darauf hingewiesen, dass MRSA-Keime in höherer Konzentration auch in einem Umkreis von 1000 Meter zu finden sind. Die Anwohner werden deshalb entscheidend durch schädliche Bestandteile der Abluft gesundheitlich gefährdet. Ich bitte darum, eine neue Untersuchung mit einem vergrößerten räumlichen Untersuchungsrahmen erstellen zu lassen, um die Gesundheitsrisiken realistischer einschätzen zu können.

Feuerwehr

Eine regelgemäße und regelmäßig vorzunehmende Einweisung und Übung der örtlichen Feuerwehr auf dem Betriebsgelände ist aus meiner Sicht notwendig, um im Brandfall schnell handeln zu können. Welche örtliche Feuerwehr ist in der Löschung von Stallbränden geübt?

Der Kreis sollte überprüfen, wie viele Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr in der Verlegung von Brandschläuchen ausreichend geschult sind. Hierzu sollte die Genehmigungsbehörde die Region Mindestanforderungen an die Anzahl der zur Verfügung stehenden Feuerwehrkräfte stellen. Die örtliche Feuerwehr sollte einen Nachweis darüber führen, dass ausreichend geschulte Feuerwehrkräfte zur Verfügung stehen. Des Weiteren sollten zur Verfügung stehende Reserven schriftlich beziffert werden. Ferner sollte das Brandschutzkonzept des Bauherrn um eine schriftliche Stellungnahme der Feuerwehr ergänzt werden. Diese Stellungnahme sollte auch eine Auflistung über die vorhandene Ausrüstung zur Brandbekämpfung beinhalten. Sollten diese für den Fall eines Brandes der Ställe nicht ausreichen und neue Geräte, Materialien oder Fahrzeuge von der Feuerwehr ausschließlich für diese Brandart angeschafft werden müssen, so sollten die Kosten dem Bauherrn auferlegt werden. Es wäre für mich völlig unakzeptabel wenn die Kosten der Brandbekämpfung ausschließlich von der Allgemeinheit zum Vorteil eines Einzelnen getragen werden sollten. Ferner sollte der Bauherr für eventuelle Fehlalarme zu ausreichenden Ausgleichzahlungen verpflichtet werden.

Seuchenschutzplan

In dem vorliegenden Antrag fehlt ein Seuchenschutzplan. Ein detaillierter Plan mit allen notwenigen Maßnahmen für alle Belange der geplanten Gebäude ist zu erstellen. Die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften innerhalb des gesetzlich für den Seuchenfall vorgesehenen Radius von 3 km ist darüber zu informieren, dass im Falle des Ausbruchs einer Seuche eine Aufstallpflicht für alle angrenzenden Tierhaltungen (auch die privaten) besteht. Da diese in der Umgebung des vorgesehenen Bauplatzes noch sehr zahlreich sind, halte ich dies für dringend erforderlich. Die Auswirkungen von Seuchen, die von Tieranlagen ausgehen können, sind allgemein bestens bekannt. Ferner sollten die sich im Umkreis befindlichen Schulen, Kindergärten, Altenheime etc. in Stemmern, Dodendorf, Bahrendorf, Altenweddingen etc. die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten Seuchenschutzmaßnahmen einüben. Dies sollte Inhalt des vom Antragsteller einzubringenden Seuchenplans sein. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss auch in diesem Katastrophenfall gewährleistet werden. Der Antragsteller sollte die Auflage bekommen, sich gegebenenfalls an solchen Schutzmaßnahmen für die Mitbewohner in der Umgebung zu beteiligen.

Desinfektionsmittel

Die Auflistung der eingesetzten Stoffe ist lückenhaft. Es wird lediglich ein Mittel als Beispiel aufgeführt. Ich bitte eine genaue Aufstellung aller zum Einsatz kommenden Desinfektionsmittel und Medikamente einzuholen mit entsprechender Überprüfung der Wirksamkeit sowie der Gefährlichkeit dieser Mittel für Mensch, Tier und Umwelt. Sollte der Antragssteller wegen der oben beschriebenen Probleme ein anderes oder weiteres Desinfektionsmittel angeben, so sind die Wirksamkeit, die Einwirkzeiten, eventuelle „Fehler“ oder Nachteile dieses Mittels sowie die Auswirkungen Mensch, Tier und Umwelt genauestens, besonders auch hinsichtlich der gefahrlosen Entsorgung zu überprüfen.

Antibiotika-Einsatz

Laut Antrag sei nicht zu erwarten, dass Reichtum und Qualität von Boden, Wasser, Natur und Landschaft beeinträchtigt wird. Laut einer aktuellen Studie sind bereits die moisten Böden durch Antibiotika verseucht (De la Torre et al. 2012: An approach for mapping thevulnerability of European Union soils to antibiotic contamination, Sci.Tot.Env. 414:672 ff). Die geplanten Haltungsbedingungen ermöglichen keine antibiotikafreie Haltung, so dass sehr wohl von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist. Die Konzentration der Antibiotika in Boden und Grundwasser wird unterhalb der klinisch wirksamen Dosis liegen. Dies begünstigt die Entstehung von multiresistenten Keimen. Die Aufnahme von Antibiotika aus Boden und Grundwasser in Nutzpflanzen (siehe u.a. Grote et al. 2006 (Screening zum Antibiotika – Transfer aus dem Boden in Getreide in Regionen Nordrhein Westfalens mit großen Viehbeständen), Freitag et al. 2008 (Antibiotika-Aufnahme von Nutzpflanzen aus Gülle-gedüngten Böden – Ergebnisse eines Modellversuchs), Grote et al. 2009 (Untersuchungen zum Transfer pharmakologisch wirksamer Substanzen aus der Nutztierhaltung in Porree und Weißkohl), ist besonders gefährlich. Auch die Regenerationsfähigkeit von Boden und Grundwasser wird auf das Spiel gesetzt, da die Antibiotika sich nur unvollständig abbauen. Noch nach 10 Jahren sind sie im Boden nachweisbar (vgl. neuere Forschungsergebnisse von Prof. Manfred Grote, Paderborn). Nährstoffe und pharmakologische Kontaminanten sowie Desinfektionsmittel sind in tieferen Horizonten praktisch nicht abbaubar, da weder Licht, noch Pflanzen und die mit den Pflanzenwurzeln assoziierten Bakteriozönosen vorhanden sind. Ich bin besorgt, dass aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung dieser relevanten Faktoren erhebliche Belastungen für Mensch, Natur und Umwelt entstehen und bitte darum, den Bau der Astanlage abzulehnen.

Einbau Filteranlage

Absolut nicht mehr vermittelbar ist heute, dass trotz entsprechender technischer Möglichkeiten zur Filterung die mit den oben erwähnten gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen befrachtete Abluft ungefiltert in die Umgebung abgegeben werden darf. Deshalb bitte ich Sie, die technisch machbare Lösung einer Filteranlage vom Antragssteller zu fordern, um eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung zumindest zu verringern. Wirtschaftliche Interessen dürfen hier keinen Vorrang haben.

Brandschutz

Entsprechend der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) § 45 sind bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart und Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Informationen zu detaillierten Planungen fehlen im Gutachten.

Ammoniak

In der Immissionsprognose des Antrages wird angenommen, dass der Ammoniakemissionsfaktor von 0,06 kg NH3/Tierplatz x Jahr nicht überschritten wird, unter Bezug auf die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese Angabe erscheint mir viel zu wenig. Aus diesem Grund stelle ich die gesamten Emissionsberechnungen und –prognosen des Antrags grundlegend in Frage und bitte um aktualisierte Berechnungen unter Bezug auf verschiedene Szenarien, wie sie in der genannten Studie erforscht wurden.

Grundwasser

Es gibt keine empirisch belastbare Grundlage zur Bewertung der aktuellen Grundwasserbedingungen. Eine Grundwasseranalyse zum jetzigen Ist-Zustand ist nicht erfolgt. Insbesondere die Grenzwerte von Nitrat u. a. sollten nicht überschritten sein, da durch die Legeanlage mit einer zusätzlichen Belastung zu rechnen ist.Dies ist für problematisch zu halten, da so die Negativauswirkungen der Anlage nicht nachvollziehbar sind.

Zusätzliche öffentliche Personalkosten

Sollte die Genehmigung zum Bau der Anlage erteilt werden, sind strenge Kontrollen des Betreibers hinsichtlich der ordnungsgemäßen Führung des Betriebes durch die zuständige Behörde zwingend notwendig. Dies muss neben der Besatzdichte, den Haltungsbedingungen, Zwischenlagerung und Abfuhr von Hühnerkot und Desinfektionsmittel, Entsorgung von Tierkadavern, usw. auch die Einhaltung des Immissionsschutzes beinhalten.

Steht für diese zusätzliche Aufgabe dem Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde qualifiziertes Personal in ausreichendem Maß zur Verfügung oder müssen hierfür weitere Mitarbeiter eingestellt werden? Wer kommt für diese zusätzlichen Personalkosten auf? Decken die Mehreinnahmen aus Steuern durch den Betrieb von Herrn Tonkens diese zusätzlichen Kosten oder zahlt der Landkreis drauf?

Wertverlust von Immobilien

Gesunde Kinder in gesunder Landluft aufziehen – das sind Gründe warum Menschen aufs Land ziehen. Zurzeit ist dies, nicht zuletzt durch niedrige Zinsen und moderate Immobilienpreise, auch möglich. Durch industrielle Tieranlagen wird dies jedoch massiv eingeschränkt. Denn wer will schon in der Nähe einer solchen Anlage mit all ihren negativen Auswirkungen auf die Umgebung wohnen? Massiv fallende Immobilienpreise, unverkäufliche Häuser und Grundstücke werden die Folge sein. Das bedeutet Wertverluste und die Vernichtung von Vermögenswerten Bürger im Landkreis. Menschen, die ihr Leben lang Hypotheken bezahlt haben, können ihr Haus nicht mehr verkaufen und sitzen buchstäblich in der Hühnerfalle. Nicht zuletzt bedeutet die Entwertung von Grundeigentum auch niedrigere Steuereinnahmen aus Grund- und Grunderwerbssteuern. Ist dem Landkreis eine solche Beeinträchtigung seiner Bürger und das Risiko sinkender Einnahmen gegenüber einem einzelnen Landwirt wert? Entsprechende Negativeffekte in Folge des Baus der Anlage in Farnstädt sind selbstverständlich im Antrag nicht auf- und ausgeführt. Die Risiken sind dennoch bekannt und Schadensersatzklagen werden sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.

Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG)

Ich sehe mich in meinem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) verletzt, da meine Lebens- und Freizeitqualität durch ständig wiederkehrendes, großflächiges Ausbringen von Unmengen an extrem stinkenden und keimbelasteten Hühnerkot in der gesamten Region drastisch sinken wird. Meine gesamte Freizeitaktivität und -qualität ist durch Gestank, Luftbelastung und Transportkrach eingeschränkt.

Keimverbreitung im Zusammenhang mit Wind- und Landschaftsverhältnissen

Es sind die Wind-und Landschaftsverhältnisse zu wenig ortsspezifisch erfasst.

Typisch sind wegen der durch Agrarwirtschaft fast vollständig ausgeräumten Landschaften (kaum Baumbewuchs) starke ungebremste Winde über große wenig wellige Landschaftsflächen bei hauptsächlich trockener Wetterlage (Regenschatten des Harzes). Die Verbreitung ist aber in Abhängigkeit der Windrate durch Verwirbelung weitertragender als die ermittelten Verbreitungswerte. Dies wird laut Aussage von Prof. Witte (RKI Wernigerode) allgemein unterschätzt.

Hier sind im Durchschnitt mehr und stärkere Windbewegungen, weshalb auch eine hohe Anzahl von Windkraftanlagen in der Region installiert wurden.

Somit ist mit bedeutend weiterer Ausbreitung der keimbelasteten Stäube zu rechnen. Die ermittelten Abstandswerte sind somit viel zu gering und beinhalten auch nicht die dazu zu addierenden Emissionen bereits vor Ort vorhandener Anlagen.

Es fehlt ein aussagekräftiges Gutachten zur Keimbelastung durch Viren, Pilze, Milben, Bakterien, multiresistenden Bakterien (MRSA) und Endotoxinen. Dem LVA Sachsen-Anhalt dürften entsprechende fachliche Untersuchungen zum Auftreten der besonders gefährlichen MRSA und ESBL-Keine in der Geflügelhaltung vorliegen, die u.a. vom renommierten Robert-Koch-Institut Wernigerode herausgegeben wurden.

Wegen der hohen Besatzdichte in den Ställen befinden sich die Tiere im Dauerstress, sodass deren Immunsystem stark geschwächt und der gehäufte Einsatz von Antibiotika systemimmanent wird. Ein gesunder Pessimismus und Skepsis in solche Entwicklungen ist mehr als angebracht. Es muss von resistenzerzeugenden massiven chemischen Selektionsdruck ausgegangen werden hin zur Entwicklung multiresistenter Keime. Eine Kontaminierung von uns Menschen mit diesen MRSA und EBSL-Keimen und Endotoxinen kann auf mehreren Wegen erfolgen: aus der Anlage heraus und durch die Belüftungsschornsteine, durch die Tore beim Be- und Entladen von Mist und dessen Transporte und letztlich besonders durch die Tiertransporte selbst, aber auch durch die Mitarbeiter der Anlage. Sie haben trotz Schutzbekleidung direkten Kontakt zu den keimbelasteten Bedingungen, sodass regelmäßig durch Abstriche und Nasen- und Rachenraumschleimhäuten diese MRSA-Keime nachgewiesen werden können.

Der Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung ist bislang kaum kontrollierbar. Es wird um Auskunft gebeten, wie eine ordnungsgemäße Entsorgung des mit Antibiotika versetzten Festmistes sichergestellt werden soll. Wenn darüber keine Angaben über Untersuchungen vorliegen, wäre wegen der daraus resultierenden erheblichen Gefährdung für die menschliche Gesundheit eine solche Anlage unzulässig.

Angenommene Transportrouten

Durch die Kottransporte werden Kontaminationen unausweichlich sein. Die Bebauung ist dicht an die Straßen ansiedelt (sogenannte Straßendöfer). Wohngebiete und alle Gebäude von öffentlichen Belang wie Kindergärten, Schule, Arztpraxen, Apotheke, Einkaufsmöglichkeiten liegen direkt in der Nähe.

Zuwegungen und Verkehrsströme

Die Ställe haben keine ausreichende bzw. keine ausreichend gesicherte Zuwegung bzw. Erschließung.
Ausserdem wird befüchtet, dass die Straße durch den massenhaften Transport mittels Großfahrzeugen verschmutzt und zerfahren wird.
Es fehlt eine Aufstellung der zu erwartenden Tiertransporte für die monatlichen Hühnereier und Hühner, die zum Schlachthof transporterit werden, sowie den Tonnen (geplanten) Kadavern, den Futtermitteltransporten und letztlich den Tonnen Mist. Diese Firmen haben kein Konzept beigelegt, wie sie mit den Mengen umgehen werden. Der Abnahmebetrieb muss zum eigenen Betrieb hinzugerechnet werden, da es einen bedeutenden Anlagenbezug gibt sowohl als Betriebsnotwendigkeit als auch im räumlichen Zusammenhang.
Wurde zumindest der Bürgermeister über diese zusätzlichen Kotmengen informiert?
Die Keimkontamination ist in noch größerem Maße durch die Tiertransporte zu den Schlachthöfen gegeben, wenn die Tiere in der Endphase besonders gestresst vermehrt direkt auf den Transportfahrzeugen abkoten und durch die Fahrtwinde direkt in die Umgebung gelangen. Die angenommene Route würden ebenso durch gelegene Wohngebiete geleitet und die gesamte Region kontaminieren. In Studien wurden auf nachfolgenden Fahrzeugen im Abklatschverfahren multiresistende Keime nachgewiesen, sodass diese auf jeden Fall auch entlang der Transportrouten zu erwarten sein werden.
Insbesondere die Einwohner wären doppelt betroffen durch befürchtete Tiertransporte als auch durch die vorherrschende Westwindrichtung.
Belastungen relevanter Anwohner sind nicht erfasst. Einige Familien haben ihr Wohneigentum direkt in einger Entfernung und mindestens eine weitere ebenso nah in Hauptwindrichtung und würde besonders stark belastet.

Transporte auf Betriebsgelände

Der Transport bzgl. Umschlag des Kotes auf Anlagebereich an Kotübergabeflächen von Stall auf LKW und Abtransport ist als klassischer Vorgang zu werten, der mit einer Zusatzbelastung für die Bevölkerung einhergeht und bei der Emissionsberechnung mit einzufliessen hat.
Wo entlang sollen die Verkehrsströme gelenkt werden? Welche Fahrzeuggrößen sind zu erwarten? Wieviel Verkehr ist bislang bereits durch die Mitarbeiter und die landwirtschaftlichen Fahrzeuge gegeben?

Potentielle Erkrankungsmöglichkeiten

Geruchs- und Staubbelastung insbesondere Feinstäube führen bekanntermaßen zu Atemwegs- und Magen-Darm-Erkrankungen. Die Region leidet durch den Regenschatten des Harzes oft unter Niederschlagsmangel. Ausserdem besteht Waldarmut und somit wenig Möglichkeit der natürlichen Luftreinigung. Milben sind oft Auslöser für allergische Beschwerden. Eine Durchsuchung von 1,2% der anwohnenden Bevölkerung wurde nachgewiesen (Prof. Witte, RKI Wernigerode). Insbesondere für Kinder und Ältere und chronisch Kranke ist dies unzumutbar. Menschen mit Abwehrschwäche infolge von Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen haben dabei eine besondere Disposition sowie immunsuppressiv Behandelte. Es gibt in der hiesigen Region mehrere Menschen (Kinder!!), für die eine Immunsupression notwendig ist und bei deren Betroffenheit die Therapie zusammen brechen würde. Das ist mit der Fürsorgepflicht für diese Mitbewohner nicht vereinbar!! Auch bei normal Gesunden reichen kleine Verletzungen der Haut als Eintrittspforte aus, um zu einer schwer beherrschbaren Infektion mit diesen resistenten Keimen zu führen.

Hier Massentierhaltung zu betreiben ist aus medizinischer Sicht der Bevölkerung und der Umwelt nicht zu verantworten. Unseren Kindern sollten wir eine möglichst intakte Umwelt hinterlassen – mit gesundem und unvergiftetem Böden als Ernährungsgrundlage. Die Magdeburger Börde als vegetationsarmes Gebiet hat es ohnehin schwer sich zu regenerieren.

Wegen multipler schädlicher Einflüsse und nicht mehr wegzudiskutierenden Klimaveränderungen müssen wir endlich beginnen, sorgfältiger mit unseren Lebensgrundlagen umzugehen und dieses Verantwortungsbewusstsein auch von den Genehmigungsbehörden und Kontrollgremien verlangen.

Schutzgut Boden

Das Schutzgut Boden ist hochwertig und vornehmlich für die Landwirtschaft zu erhalten.
Es besteht also ein raumordnerischer Konflikt, diesen nicht für die Massentierhaltung zu öffnen. Mit dem geplanten Bauvorhaben würden wiederum ausgedehnte Flächen für alle Zeit als erheblicher Eingriff großflächig versiegelt. Die Bauten aber werden keine langfristige Anschaffung sein.
Es wird befürchtet, dass durch die jahrzehntelange intensive Bewirtschaftung bereits eine Überlastung vorliegt. Vorbelastungen der hiesigen Böden sind nicht bzw. unzutreffend berücksichtigt und deren Aufnahmekapazität nicht ermittelt worden. Die bislang erfolgte Ausbringpraxis der Güllemengen ist zu kritisieren.
Es muss auch auf die befürchtete Belastung mit Schwermetallen durch ausgebrachte Klärschlämme in der Vergangenheit hingewiesen werden.
Bevor weitere Ausbringungen erfolgen, sind entsprechende „Unbedenklichkeitsanalysen“ bei zu bringen und ein Nachweis, dass auch die über die Emissionen aus den Abluftkaminen der Anlage selbst keine weiteren Berieselungen der Ackerflächen erfolgen.
Es muss befürchtet werden, dass die Gülleabnahmefirma nur pro forma einen Abnehmervertrag unterzeichnete, aber die wirkliche Verwertung der zu erwartenden Mengen nicht qualifiziert vollumfänglich realisieren kann, sodass die Kotlieferungen wieder zurück auf hiesige Böden zu erwarten sind. Dem ist im Antragsverfahren deshalb nachzugehen.

Bausachschäden

Wenn nicht durch die Unterlegenheit im Konkurrenzkampf wird spätestens durch die Aggressivität des Ammoniaks an der Baukonstuktion von innen her ein vorzeitiger Vergang einsetzen, der z.B. als FeNo2 „Rost“ an eisenhaltigen Trägerstrukturen zu Versprödung und sinkender Stabilität führt. Es muss also nach relativ kurzer Funktionszeit insbesondere bei starken Stürmen oder hoher Schneefalllast mit Einsturzgefahr und zusätzlicher Kontamination der Umgebung gerechnet werden. Dies wäre aber nicht hinzunehmen und muss ausgeschlossen werden. Entsprechende bautechnische Nachweise werden deshalb verlangt.

Photovoltaikanlagen

Durch die aggressiven Ammoniakemissionen aus der Anlage ist von einer durch die Luft auf die Dächer der Umgegend absinkende Filmschicht auszugehen, die eine Reaktion auf den Glasoberflächen der Photopholtaikanlagen bewirkt inform einer anätzenden Verblindung, was somit deren Lebensdauer reduziert. In diesen Fällen muss der Investor für diese Schäden aufkommen!

Lärmemissionen

Es sind keinerlei Filteranlagen vorgesehen, lediglich geräuschreduzierende Vorrichtungen für die Rotoren, sodass von weiterer Geräuschbelastung ausgegangen werden muss, die wir insbesondere für die Nachtzeiten nicht akzeptieren, zumal diese dauerhaft laufen würden.

Weitere Lärmimmissionen sind zu erwarten durch den Fahrverkehr und das Befüllen der Futtersilos.

Das regelmäßige Ausstallen wird sogar für die Nachtzeiten angegeben, wofür wiederum inakzeptable Lärmbelastung zu üblichen Ruhezeiten zu befürchten ist.

Die Ausstallung der Tiere soll sich über mehrere Tage erstrecken und auch in den Nachtstunden vorgenommen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass es zu beträchtlichen Lärmbelästigungen der direkten AnwohnerInnen kommt und somit der Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Geruchsbelästigung

Nirgendwo wird die Geruchsbelästigung ausserhalb der Anlage berücksichtigt. Es ist aber notwendig, diese als Vorbelastung und als Zusatzbelastung zu ermitteln und zusammengerechnet zu berücksichtigen. Tierkadaver sind trotz sog. artgerechter Haltung in Massen zu verzeichnen und ergeben wiederum eine Geruchsbelästigung. Die vorhandenen Kühlcontainer sind zur Aufnahme zu klein dimensioniert.

Sinkende Immobilienwerte

Der Wert von Immobilien sinkt, da niemand in der Nähe solcher Ställe wohnen will und die Immobilien nicht ohne starke finanzielle Verluste zu verkaufen sind. Es müssten Abschläge bis zu 30% ersatzlos hingenommen werden. Es ergäbe sich ein nicht zu vertretender Image -Verlust unserer gesamten Region.

Die Immissionen durch die Lagerung müssten ebenso berücksichtigt werden für die dortige Bevölkerung wie für die benachbarte Ortschaft Altenweddingen mit ebensolchen Wertverlusten. Bei überwiegend privatem Wohneigentum wäre das für die hiesige Bevölkerung eine unakzeptable Zumutung!

Tierhaltungsrelevante Aspekte

Der angegebene Stallbau beinhaltet systemimmanent die Tatsache, dass die Tiere während der gesamten Haltungsdauer auf ihrem eigenen Kot stehen, sodass regelhaft 70 – 100 % der Tiere an Fußballen-Dermatitis erkranken werden. Dies ist mit dem Tierschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen und Bestimmungen nicht vereinbar, auch nicht mit den Vorgaben der EU und den Berichten der EFSA/AHAW.

Die Konzentration an Ammoniak im Stall ist sehr hoch und führt zu Verätzungen der Atemwege der Tiere.

Forderung nach Abluftreinigungsfiltersysteme

Vom Antragsteller sind trotz der Größe der Anlage und maximaler Besatzdichte keine Abluftreinigungsfilter vorgesehen. Es kann aber bei der angegebenen Höhe der Gesamtinvestition abverlangt werden und als zukunftsweisend für diese Größenordnungen diesen, da sich der Entwicklungstrend in dieser Richtung abzeichnet. Bei aller „Modernität und Umgänglichkeit“ der Planung wurden diese möglicherweise beflissentlich nicht vorgesehen und wird deshalb ausdrücklich nachgefordert.

Die Forderung nach dem neuesten Stand der Technik sollte ohnehin selbstverständlich ergehen, zumal solche Filter längst entwickelt wurden. Bsp.: Ein vTi-Konzept sieht als ersten Schritt eine trockene Entstaubung über ein regenerierbares Staubfiltervlies vor, dessen Reinigung automatisch bei Überschreitung eines zulässigen Differenzdruckes erfolgt. Nach Passage des Staubfilters wird die Abluft mit einer angesäuerten Waschlösung gewaschen, wobei Ammoniak als Flüssigdünger zurückgewonnen wird. Die letzte biologische Verfahrensstufe soll schließlich belästigende Gerüche beseitigen (Geruchststoffabbau über Nitrifikation). Die bisherigen Ergebnisse zeigen für Ammoniak einen Abscheidegrad von mehr als 70% im Jahresdurchschnitt. Bei Kombination einer Filteranlage mit einer nachfolgenden UV-Desinfektion kann diese Reduktion auf 99% gesteigert werden. Auch Staub, insbesondere Feinstaub, kann mit diesem Verfahren wirksam und sicher abgetrennt werden. (Der Abscheidegrad für Staubpartikel mit einem Durchmesser von 8,5 bös 10 Mikrometer läge hier generell über 98%!). Bei einer Häufigkeit von MRSA pro m3 Stall-Luft im vierstelligen Bereich würde dies zwar eine sehr deutliche Reduktion bedeuten aber immer noch eine Immission pro m3 im zweistelligen Bereich erwarten lassen. Es ist im Genehmigungsfall also diese Filterung nach dem neuesten Stand der Technik zu verlangen, da die vorliegenden Ergebnisse in die Einarbeitung der Zulassungs-Richtlinien direkt einfliessen. Wichtig ist weiterhin, die regelmäßige Wartung zu kontrollieren.

Wasserkreislauf

Es wird befürchtet, dass es durch den beträchtlichen Wasserbedarf der Anlage zu Engpässen kommen könnte. Es muss mit weiteren klimatischen Veränderungen gerechnet werden, die zusätzlich Auswirkung auf die ohnehin trockene Region befürchten lässt. Eine weitere Verschlechterung des Grundwasserangebotes muss unbedingt ausgeschlossen werden sowohl vom Pegel als auch von der Belastung durch Keime, Ammoniak und Medikamentenrückstände. Die Nitratgrenzwerte werden bereits um ein Mehrfaches überschritten.

Der Umgang mit den Reinigungsabwasser ist völlig unzureichend und wird in in seiner Bedenklichkeit unterschätzt. Nach der Ausstellung werden die Kotmengen mittels Radlader aufgenommen. Die Fußböden werden danach mit Wasser gereinigt, gesammelt und das in den Ställen anfallende Reinigungsabwasser würde auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht. Es handelt sich aber um stark mit Keimen belastete Kotreste inklusive derer von verendeten Tieren. Eine anschließende Desinfektion der Ställe ist deshalb auch vorgesehen. Wo verbleiben letztlich auch noch diese chemischen Stoffe? Welche Schad- und Gefahrenstoffe sind in diesem Wasser enthalten und inwieweit geht davon eine Gefahr für Umwelt, Wildtiere und Menschen aus? Auf welche Flächen soll wie viel von diesem Wasser ausgebracht werden? Werden die dabei geltenden Grenzwerte eingehalten? Insbesondere müsste dabei miteinbezogen, welchen zusätzlichen Belastungen das jeweilige Gebiet ausgesetzt ist.

Es ist doch davon auszugehen, dass dieses Reinigungsabwasser sowohl hohe Mengen an Gülle als auch die darin enthaltenen Schadstoffe, zusätzlich auch verschiedenste Keime, Antibiotikarückstände etc. pp. enthält. Ohne genaue Angaben zur Belastung und Verbleib dieses Wassers ist die Anlage sicher nicht genehmigungsfähig.

Arbeitsplätze

Es ist von max. 3 Arbeitsplätzen die Rede. Diese Menschen sind den Belastungen direkt ausgesetzt, da sie während der gesamten Arbeitszeit sich in den Ställen aufhalten müssen, um die Tiere zu kontrollieren und die verendeten Tiere per Hand in Eimern heraus zu tragen und den Kadaverbehältern zuzuführen. Es erscheint unmöglich, dass dies mit dieser geringen Menge an Mitarbeitern möglich ist. Das Arbeiten unter Schutzmaske erfordert längere Erholungspausen insbesondere in heißen Klimabereichen, wo ohnehin mit einer höheren Kadaverzahl zu rechnen sein wird wie auch zum Ende einer jeden Legeperiode, wo die Tiere ohnehin stark anfällig sind durch die Enge und die Auswirkungen der Zucht auf zu schnelles Muskelwachstum, das nicht im Verhältnis zum Herzwachstum steht. Außerdem ist auch den Arbeitern durch die Enge dann nur erschwert der Durchgang möglich.
Diese Arbeitsplätze sind unzumutbar, da die Menschen direkt den Ammonmiak- und keimbelastungen ausgesetzt sein werden. Der Arbeitsschutz ist also nicht ausreichend. Eine Kontaminierung kann also auch nicht ausgeschlossen werden. Diese Menschen müssen regelmäßig durch Abstrich der Nasen und Rachenschleimhäute auf Multiresistente Keime untersucht werden, damit eine Ausbreitung in der Bevölkerung oder sogar in Krankenhäusern zu verhindern. Bislang gibt es aus Kostengründen keine obligate Quarantäne bei Krankenhausaufnahme. Die Folgekosten sind aber erheblich, die Auswirkungen auf geschwächte Patienten wie auch auf betroffene Arbeiter lebensbedrohlich, da Antibiotika nicht mehr wirksam sind.

Internationale Effekte

Durch die Hinzuführung von Futtermitteln wird ein unausgewogenes Nährstoffverhältnis im Sinne von Konzentration auf die hiesige Region erwartet.

Womöglich werden dazu Importe wie Soja sogar aus Ländern wie Lateinamerika oder Afrika erfolgen, sodass dadurch Hunger in diesen Ländern mit zu verantworten wäre. Wir wünschen eine Beachtung und Diskreditierung solch schädlicher Zusammenhänge.

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