Schweinezuchtanlage in Wadelsdorf darf nicht wieder in Betrieb gehen – schreibt dem Umweltamt Brandenburg

“Schweinebaron” Straathof plant eine ehemalige Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf/ bei Cottbus in Brandenburg wieder in Betrieb nehmen. In der Anlage sollen über 1500 Sauen, insgesamt 6802 Tiere gehalten werden. Die Tochterfirma SPREEFA-GmbH wird Betreiberin der Anlage sein.

Da es sich um eine DDR-Altanlage handelt, für die Bestandsschutz gilt, ist für die Wiederinbetriebnahme keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nötig. Jedoch sind für die beabsichtigte Inbetriebnahme umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig und die Tiere müssen spätestens am 14.11. – also diesen Freitag! – eingestallt werden.

Tatsächlich sind die Bauarbeiten an der Anlage jedoch noch lange nicht abgeschlossen – sie werden auch am 14.11. nicht abgeschlossen sein. Trotz zeitweise illegalem Bau ohne Baugenehmigung und nicht genehmigter Bautätigkeit (mindestens) letzten Sonntag lässt der Zustand der Anlage noch keine Einstallung zu. Straathof wird voraussichtlich trotzdem spätestens am 14.11. Tiere in die Anlage einstallen.

Mehr Infos und Presseberichte findet ihr hier.

Wir bitten euch, an die zuständige Sachbearbeiterin im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) bis zum 14.11. zu schreiben (per Mail, Fax oder Post) und ihr die Gründe zu nennen, warum diese Anlage nicht wieder in Betrieb genommen werden darf und warum ein neues BImSch-Genehmigungsverfahren notwendig ist. Ihr findet hier eine Vorlage für das Schreiben.

 

Heike Jank
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalabteilung Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam
Heike.jank@lugv.brandenburg.de
Fax: 0355 4991 – 1074

Sehr geehrte Frau Jank,

die SPREEFA GmbH plant die Wiederinbetriebnahme einer Schweinezuchtanlage (SZA) in Wadelsdorf. Laut LUGV-Bescheid vom 29. Oktober 2014 sind für den Nichtbedarf einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung im Sinne des §16 Abs. 1 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) Änderungen an der Anlage gemäß Anzeigeverfahren nach §15 BImSchG vorzunehmen. Folgende notwendigen Bautätigkeiten wurden jedoch noch nicht fertig gestellt:

  • Rückbau des bestehenden Kadaverhauses
  • Rückbau der überdachten PKW-Stellplätze
  • Änderung des Futterregimes von Trockenfutter auf Naßfutter (lt. Sanierungsplan des Investors vom 12.5.2014 wird ein Bauantrag Nr. 4 zur Genehmigung dieser Fütterungsanlage angekündigt, der lt. telefonischer Auskunft beim Bauamt des Landratsamtes bis zum heutigen Tage nicht  eingegangen ist)
  • Änderung der Führung der Betriebsstraße am neuen Futterhaus
  • Errichtung und Betrieb eines Futterhauses mit Futterküche und Hammermühlenanlage
  • Errichtung und Betrieb von 6 Außensilos mit je 100 m3 Volumen
  • Errichtung und Betrieb von 4 Außensilos mit je 30 m3 Volumen
  • Errichtung und Betrieb von 4 Polyestertanks mit je 60 m3 Volumen
  • Errichtung und Betrieb einer Schüttgosse
  • Errichtung und Betreib eines Sozialbereiches innerhalb des neuen Futterhauses und einer abflußlosen Sammelgrube für Sozialabwässer
  • Errichtung und Betrieb eines Kadaverhauses
  • Errichtung und Betrieb einer Verladerampe
  • Ersatz eines Gaslagerbehälters

Weiterhin nicht erledigt (lt. Bescheid LUGV vom 4.7.2014):

  • Sanierung Güllelager (erledigt lediglich für einen Stall von insgesamt 9)
  • Errichtung Gülleentmistungssystem
  • Errichtung Güllelagerbehälter

Weiterhin nicht erledigt (lt. Bescheid LUGV vom 17.7.2014):

  • Änderung Zwischendecke in Stall 1 (bis zum 11.11.2014 nicht erfolgt)
  • Änderung der Zu- und Abluftführung (noch nicht mal für einen Stall fertig)

Die genannten Maßnahmen sind für die beabsichtigte Inbetriebnahme der SZA-Wadelsdorf notwendig. Es ist nicht absehbar, dass die Bautätigkeiten bis zum 14.11. abgeschlossen sein werden. Aus diesem Grund kann eine Wiederinbetriebnahme nicht erfolgen.

Desweiteren besitzt der Betreiber am Standort keine eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen, so dass die Gülleabnahme durch andere Vertragspartner notwendig ist.

Straathof hat jedoch keine Gülleabnahmeverträge vorgelegt, die schon Bestandteil der Baugenehmigung hätten sein müssen. Das Landratsamt hat die Prüfung jedoch dem LUGV übertragen. Damit ist schon die Baugenehmigung rechtswidrig zustande gekommen. Sollte die Prüfung noch nicht erfolgt sein, muss dies noch nachgeholt werden.

Weiterhin:

Novellierung des § 201 BauGB mit Inkrafttreten am 15.7.2014. Straathofs Bauunterlagen gingen am 31.7.2014 ein. § 201 schreibt vor, dass der Betreiber über Flächen der Anlage zugehörend verfügen muss, auf denen er mind. 50 % des Futters für die eingestellten Tiere selbst erzeugen kann. Die SPREEFA GmbH verfügt jedoch über diese Flächen nicht. Dies wurde auch nicht vom Landratsamt geprüft, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist!

Ich gehe davon aus, dass sie davon keine Kenntnis haben und informiere Sie hiermit über diesen Sachverhalt.

Dies sind alles triftige Gründe dafür, dass die genannte Schweinezuchtanlage am 14.11.2014 nicht wieder in Betrieb genommen werden darf und dass ein neues BImSch-Genehmigungsverfahren notwendig ist.

Ihnen ist bestimmt klar, unter welch elenden Bedingungen die Zuchtsauen in modernen Ferkelzucht-Anlagen leben müssen. Sie werden schlimmsten Leiden ausgesetzt, die alle auch in der industrieeigenen Forschungsliteratur bestens dokumentiert sind – von Schulterläsionen über Hautschäden und Klauenverletzungen aufgrund des Stehens und Liegens im engen Kastenstand über Lungenschäden aufgrund der ammoniakgetränkten Luft oberhalb der kotverschmierten Spaltenböden bis hin zu Verhaltensstörungen aufgrund von Monotonie und Beschäftigungslosigkeit.

Ich bitte Sie inständig, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um es den Unternehmen, die fühlende Lebewesen auf diese Weise quälen, nicht auch noch besonders leicht zu machen. Sie haben auch Verantwortung für das, was in diesen Anlagen geschieht. Sobald Sie Möglichkeiten haben, den Betrieb der Anlage zu verhindern, zu verzögern oder zu verteuern, bitte nutzen Sie sie. Ich gehe davon aus, dass Ihr Gewissen Ihnen dasselbe sagt und bitte Sie nur, danach zu handeln und nicht zu denken, dass Sie sowieso nichts am Lauf der Dinge ändern können. Die Welt läuft doch nur so, wie sie läuft, weil so viele Leute denken, dass sie nichts ändern könnten und ihr Beitrag keine Rolle spiele. Wenn mehr Leute ihre eigenen Handlungsspielräume ausnützen würden, sähe es schon viel besser aus.

Bitte verzeihen Sie meine Eindringlichkeit. Die Vorstellung, dass jemandem wie Straathof sein blutiges Geschäft auch noch besonders leicht gemacht wird, dass er am laufenden Band Vorschriften umgeht und beugt, ohne dass das weitere Auswirkungen hätte, dass er einfach fröhlich weitermachen und die Zahl der ausgebeuteten Tiere immer weiter erhöhen kann, diese Vorstellung macht mich einfach ziemlich wütend und traurig zugleich. Daher bitte ich Sie, alle Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, damit es diesmal anders läuft.

Mit freundlichen Grüßen,

……

26 Gedanken zu “Schweinezuchtanlage in Wadelsdorf darf nicht wieder in Betrieb gehen – schreibt dem Umweltamt Brandenburg”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    kein normal informierter Mensch, der auch nur einen Restanstand und Empathiefähigkeit besitzt, möchte aus so einer Qualhaltung und Tötung Tiere essen. Aus ethischen Gründen nicht, aber auch aus gesundheitlichen- und Umweltgründen nicht.
    Diese mittelalterliche Umgehensweise mit unseren Mitgeschöpfen gehört längst verboten, eine Schande für die Menschheit!

    MfG M. Englmann

  2. Ich sehe hier großen Handlungsbedarf die Inbetriebnahme der Anlage zu stoppen.
    Alleine das Thema Gülle genügt dazu.
    Die Umwelt muss dringend davor geschützt werden.

  3. Es stinkt jetzt schon zum Himmel!
    Mit welcher Arroganz und Ignoranz gehen unsere zuständigen
    Behörden mit den Bürgern um!Ein berüchtigter Schweine-Imperator,der in Holland sein Pulver verschossen hat,wird ausgerechnet in den ostdeutschen Bundesländern hofiert und
    gewährt ihm Narrenfreiheit.Es scheint,als haben die von uns
    gewählten,sog. Volksvertreter die real existierende Gesellschaft noch nicht begriffen.

  4. Ich bin aktives Mitglied in einem Tierschutzverein und ich setze mich für das Wohl der TIERE ein. Das veraltete Gelände sollte abgerissen werden. Haben sie sich das mal angeschaut? Ich glaube nicht , zur heutigen Zeit dürfte es so etwas nicht mehr geben. Da ist es doch schon sicher das Unmengen von Antibiotika zum Einsatz kommen und das nicht im Sinne unseres Fleisches ist was wir essen. Was aktuelle Medien zeigen. Und man sollte sich auch fragen warum dieser Unternehmer hier nach Wadelsdorf kommt.?!?!?! Das Wohl der Tiere sollte im Vordergrund stehen und das wirkt sich zuletzt auch immer auf die Qualität des Fleisches aus. Ich hoffe das man diesen saustall nicht mehr eröffnet. Die armen Tiere die dort leiden müssten.

  5. Diese Anlagen spiegeln die Abscheulichkeit und Verkommenheit der Menscheit wider.
    Sind nicht schon genug solcher Schlachthöfe in Betrieb??

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