Infoveranstaltung am 30.11. und Einwendungsvorlage zur geplanten Legehennen-Aufzuchtanlage in Hoort (Meck-Pomm)

Volierenhaltung, wie im Antrag vorgesehen.
Volierenhaltung, wie im Antrag vorgesehen.

In Hoort (Landkreis Ludwigslust-Parchim) soll eine Aufzuchtanlage für 84.999 Junghennen (Tiere, die zur Eierproduktion gezüchtet werden) entstehen. Gegen diese Planung kann jede Bürgerin und jeder Bürger bis zum 17.12.2018 eine Einwendung vorlegen. Kurzinfos zum Antrag und Pressestimmen hier: https://tierfabriken-widerstand.org/hoort/

Im folgenden Abschnitt haben wir Formulierungsbausteine für eine Einwendung zusammengefasst.

Es empfiehlt sich aber natürlich auch eigene Texte mit Gründen für eine Einwendung zu formulieren (bspw. aus den Antragsunterlagen oder der Kurzbeschreibung). Denn ähnliche Einwendungen können zusammengelegt werden. In jedem Fall müssen aber die angesprochenen Themen erörtert werden, wozu wir gesondert aufrufen würden. Für eigene sowie die Argumente unten gibt es hier den 1-seitigen Vordruck mit den bürokratisch relevanten Angaben (Empfänger, Antrag, …).

Wir vermuten, dass auch Gründe nachgereicht werden können, wenn ihr fristgerecht ein Schreiben einreicht mit der Ankündigung genau dies zu tun.

Die Einwendungen richten sich an:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Bleicherufer 13
19053 Schwerin

ODER:

Amt Hagenow-Land
Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow

AUCH PER MAIL ist laut Amt eine Einwendung möglich an:

poststelle [at] lm.mv-regierung.de

Wenn ihr weitere Vorschläge habt, schreibt uns auch gerne eine Mail. Auch, wenn ihr einen Mustervordruck mit den Formulierungsbausteinen benötigt.

Die Antragsunterlagen bestehen aus einer Kurzbeschreibung und dem Antrag in voller Länge, den wir Euch gerne zukommen lassen können.

Unsere Formulierungsbausteine (hier auch als *.doc)

Von der Anlage gehen erhebliche Risiken aus – sowohl für die Bevölkerung des Gemeindebereiches Hagenow Land und darüber hinaus, als auch für die Tiere, welche in dieser Anlage untergebracht werden.

Das Bauvorhaben (BV) in Hoort sieht vor, Stallungen für insgesamt 84.999 Junghennen zu bauen. Die gesamte Anlage soll im Rein-Raus-Verfahren betrieben werden, mit etwa 2,5 bis 3 Durchgängen pro Jahr. Das entspricht einer Gesamtzahl von 212.498 bis 254.997 Hühnern, die in dieser Anlage jährlich aufgezogen werden.

Gegen eine solche intensive Tierhaltung erhebe ich folgende Einwendungen.

Schutzgut Boden

Aus dem Genehmigungsantrag geht nicht hervor, auf welchen Flächen der Hühnertrockenkot-Abnehmer den Hühnertrockenkot ausbringt und ob die Flächen dafür geeignet sind, oder sie bereits durch Nitrat belastet sind. Dem ist im Antragsverfahren nachzugehen.

Ich befürchte außerdem, dass durch die jahrzehntelange intensive Bewirtschaftung im Gebiet des BV die Böden bereits mit u.a. Nitraten und Schwermetallen stark belastet sind. Vorbelastungen der hiesigen Böden sind in den Antragsunterlagen nicht bzw. unzureichend berücksichtigt, die Aufnahmekapazität für z.B. Nitrat sind nicht ermittelt worden. (Siehe Punkt „Abfallerzeugung“ des Antrags)

Auch wurde nicht ermittelt, ob die Böden mit Schwermetallen durch ausgebrachte Klärschlämme in der Vergangenheit belastet sind (Siehe Mitteilung des Umweltbundesamtes über Schwermetalle in Düngemitteln) .

Bevor weitere Ausbringungen erfolgen, sind entsprechende „Unbedenklichkeitsanalysen“ beizubringen und ein Nachweis, dass auch über die Emissionen aus den Abluftkaminen der Anlage selbst keine weiteren Belastungen der Ackerflächen erfolgen.

Belastungen durch Ammoniak, Staub, Bioaerosole und Geruchsstoffe

In den Antragsunterlagen wurde von lediglich 70 % der Legehennen als Emissionsquelle ausgegangen. Damit sind die Berechnungen deutlich unterhalb der regulären Auslastung in den letzten Wochen vor der Ausstallung.

Bei einer Gesamttierzahl pro Jahr von ca. 250.000 Tieren hat eine solche, zu niedrig angesetzte Tierzahl erhebliche Auswirkungen auf alle Folgeberechnungen. Damit ist dem Fazit der Emissionsberechnung nach BImSchG nicht Folge geleistet.

Es wurden keine vorsorgeorientierten Berechnungen für N-Belastungen getätigt. Diese sind aber besonders in den angrenzenden Biotopen notwendig, um das Gefahrenpotenzial und die Nährstoffeutrophierung berücksichtigen zu können.

Zusätzlich sind die Berechnungen mittels VDI-Werten aus den Jahren 1986 und 1994 erstellt wurden. Damit sind die Grundlagen der Berechnungen über 20 Jahre alt und deutlich überholt durch die massive Intensivierung der Landwirtschaft und deren Auswirkungen auf die Flora und Fauna.

Ammoniak

In dem Antrag wird angenommen, dass eine Ammoniakzusatzkonzentration von 3 µg/m3 bzw. 10 µg/m3 nicht überschritten wird. In einer aktuellen Studie der AutorInnen Müller, Hans-Joachim; von Bobrutzki, Kristina; Scherer, Dieter (2008) – Ammoniakemissionen und -immissionen bei der Broilerhaltung, Landtechnik 63 (2008), no. 1, S. 42 – 43, wird jedoch deutlich gezeigt, dass der in der TA Luft angegebene Einzelwert nur als ein solcher betrachtet werden kann. In der Praxis sind demgegenüber große Abweichungen möglich. So wurden in Vergleichsstudien (Müller et al. 2008, S. 42) Ammoniak-Emissionen von deutlich über 0,0500 kg NH3/Tierplatz x Jahr festgestellt. Aus diesem Grund stelle ich die gesamten Emissionsberechnungen und -prognosen des Antrags grundlegend in Frage und bitte um aktualisierte Berechnungen eines neuen, unabhängigen GutachterInnen-Büros unter Bezug auf verschiedene Szenarien, wie sie in der genannten Studie erforscht wurden.

Im Rahmen der niedersächsischen Lungenstudie unter der Leitung von Professorin Katja Radon hat Dennis Nowak im Jahr 2011 Anwohner von Intensivtierhaltungsanlagen untersucht und festgestellt, „dass Leute, die näher an solchen Ställen wohnten, eine eingeschränkte Lungenfunktion hatten.“ Für die Mitarbeiter in den Mastanlagen ist es noch bedrohlicher: „Wer jahrelang in schlecht gelüfteten Ställen arbeitet, bekommt gehäuft eine chronische Bronchitis und Atemwegsverengungen.“

Eine aktuelle niederländische Studie aus dem Mai 2018 schließt mit dem Fazit: „To protect neighbouring residents from potentially harmful farm emissions, the expansion of new livestock farms should be prevented, especially in areas with a high number of farms. Furthermore, it is important that livestock farms lower their emissions. Ammonia contributes to atmospheric secondary PM2.5, and has been identified as a major contributor to PM2.5 in urban areas as well. Therefore, reducing livestock farm emissions will positively contribute to respiratory health of both neighbouring residents and people living outside rural areas.“ (https://www.uu.nl/en/events/dissertation-respiratory-health-effects-of-livestock-farm-emissions)

Auf Deutsch: Um Nachbarn vor potenziell schädlichen Emissionen zu schützen, sollte die Ausbreitung von neuen Tierhaltungsanlagen vermieden werden, besonders in einer Gegend mit einer hohen Zahl an bestehenden Anlagen.

Einstreu

Der Stall wird nur in den Serviceperioden gereinigt, die Hennen werden also 17 Wochen am Stück ihre Exkremente über dem Stallboden verlieren – folglich ist die Einstreu am Ende der 17 Wochen stark verkotet und durchgefeuchtet.

Der Zustand der Einstreu ist auch für die Immissionen relevant. Im Antrag wird scheinbar nur von trockener Einstreu ausgegangen und vermutlich nur damit gerechnet. Da es eine solche Einstreu am Ende eines Durchgangs nicht mehr gibt, sind jegliche Immissionsprognosen für die geplante Anlage, die sich auf das Einstreu beziehen, hinfällig.

Gefahr durch multiresistente Keime

Ich fühle mich durch den Bau der Mastanlage in meinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG) verletzt. Von der Anlage werden Unmengen an luftgetragenen Keimen, Viren und Pilzen über die Entlüftungsventilatoren großflächig in der gesamten Region verteilt. Der immer wieder notwendige Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung von Hühnern führt zwangsläufig und nachgewiesen zu Resistenzen, die am Ende den Menschen bedrohen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI 2009) sind 86 % der untersuchten Landwirte positiv mit MRSA infiziert, können diese Bakterien übertragen und werden deswegen als Risikopatienten bei der Krankenhausaufnahme betrachtet. So hat das Robert-Koch-Institut festgestellt, dass in nahezu 100 % der Fälle nahe industriellen Tiermastbetrieben wie dieser in Hoort geplanten MRSA Keime zu finden sind.

Aktuelle Studien belegen, dass Keime und Viren aus einer Massentierhaltungsanlage noch über weite Entfernungen (mehrere Kilometer) ansteckend sein können. Ich befürchte, dass z.B. Verzehr von Obst und Gemüse aus der Region gesundheitlich belastet wird durch Keime, Pilze und Antibiotika, die aus der Anlage herausgetragen werden. Ich befürchte dadurch die Zunahme von Atemwegserkrankungen und zunehmender Antibiotika-Resistenz. Eines der wichtigsten Medikamente zur Behandlung von bakteriellen Infektionen beim Menschen, nämlich Antibiotika, wird in der Massentierhaltung so häufig eingesetzt, dass ich es über die Nahrung wieder aufnehme und es bei mir im Krankheitsfalle nicht mehr richtig wirken könnte.

In einer Studie von Prof. Dr. Heederik von der Universität Utrecht (Heederik et al. 2011, Mogelijke effecten van intensieve – veehouderij op de gezondheid van omwonenden: onderzoek naar potentiële blootstelling en gezondheidsproblemen) wird darauf hingewiesen, dass MRSA-Keime in höherer Konzentration auch in einem Umkreis von 1000 Meter zu finden sind.

Die nächstgelegenen Wohnbebauungen zur geplanten Anlage befinden sich in Hoort circa 1000 Meter entfernt, folglich im zuvor angesprochenen Gefahrenradius. Die AnwohnerInnen werden deshalb entscheidend durch schädliche Bestandteile der Abluft gesundheitlich gefährdet. Ich bitte darum, eine neue Untersuchung von einem unabhängigen GutachterInnen-Büro erstellen zu lassen, um die Gesundheitsrisiken realistischer einschätzen zu können.

Daher kann die Anlage nicht genehmigt werden.

Biotope

Im Genehmigungsantrag wird folgender Sachverhalt festgestellt:

„Dabei wurden 92 Pflanzenarten festgestellt von denen 11 in den Roten Listen Mecklenburg-Vorpommerns bzw. Deutschlands geführt sind. Der Anteil der „Roten-Listen-Arten“ ist als hoch einzustufen. Von den erfassten Biotopen fallen 14 in die Kategorien der in M-V gesetzlich geschützten Biotope.“

Darüber hinaus ist befinden sich in geringem Abstand zur geplanten Anlage im Untersuchungsraum Flora und Fauna zahlreiche geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V.

Bioaerosole, Ammoniak sowie weitere Umweltbelastungen aus der geplanten Anlage, werden höchstwahrscheinlich diese geschützten Biotope erheblich beeinträchtigen oder gar zerstören.

Die nach § 20 NatSchAG M-V geschützten Biotopen werden dauerhaft Belastungen ausgesetzt.

Zusätzlich werden die Berechnungswerte für Feldgehölze überschritten. Diese wurden jedoch in weiteren Berechnungen nicht mehr berücksichtigt.

Auch das erhöhte Verkehrsaufkommen bei Anlagenbetrieb wurde nicht allumfassend erörtert. Dem Genehmigungsantrag ist daher zu widersprechen.

Fauna

Da es sich beim Anlagenstandort um ein sehr ländliches Gebiet handelt, ist damit zu rechnen, dass es eine ausgedehnte Fauna in diesem Bereich ansässig ist. Rotwild, Wildschweine oder Füchse sind in der Gegend ansässig. Der stetige Abtransport von Kot aus den Stallungen durch die Kotbänder und Partikelemission der Abluftkamine erhöht die Gefahr einer Beeinträchtigung der örtlichen Fauna durch Keime oder Abwanderung.

Darüber hinaus wurde auch der Nistplatz eines Baumfalken im angrenzenden Feldgehölz entdeckt, welcher jederzeit wieder in einer Horst-Schutzzone (< 100 m) sesshaft werden könnte.

Probleme bei der Abfallentsorgung

Laut Antragsunterlagen wird der Kot über Kotbänder wöchentlich aus den Ställen befördert und in belüfteten Containern gesammelt. Es soll eine umgehende Verwertung des Trockenkots auf Ackerflächen erfolgen.

Diese Aussagen sind zu kritisieren, da bei der Ausbringung von Mist und Gülle in jedem Fall die aktuellen Wettergegebenheiten zu berücksichtigen sind. Durch Ausspülung des Trockenkots kann es dazu führen, dass Keime und Bakterien, aber auch Nitrate in großen Mengen in das Grundwasser eindringen können.

In einem regenreichen Gebiet, wie M-V (ca. 50 mm pro Monat; über 180 Regentage) kann es somit zu erheblichen Verzögerungen bis hin zur Unmöglichkeit kommen, Mist und Gülle adäquat auszubringen. Es wird darüber hinaus keine weitere Abfallverwertung für Trockenkot angegeben.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Höchstmenge an innerbetrieblich oder an Dritte abgegebene Güllemengen von höchstens 1 Tonne pro Jahr (TierNebV Teil 3 § 6) durch die geplante „Rein-Raus-Methode“ deutlich überschritten werden. Die Zwei- bis Dreifache Ausstallung pro Jahr wird vermutlich deutlich höhere Kotmengen durch die Kombination von Tierexkrementen und Einstreu ergeben.

Infrastruktur und Transportaufkommen

Die Verkehrsbelastung wird durch die geplante Anlage steigen. Ich als Bürger möchte die Wege auch weiterhin für Spaziergänge, Radfahrten etc. nutzen und fühle mich durch den Bau einer Hähnchenmastanlage dieses Ausmaßes erheblich eingeschränkt.

Unzureichende Erschließung der Anlage über öffentliche LKW-taugliche Wege

Laut Genehmigungsantrag wird die verkehrliche Anbindung der geplanten Anlage über einen Verbindungsweg zur westlich verlaufenen Kreisstraße 30 gewährleistet. Der jetzige Feldweg wird im Bereich der Zuwegung mit Schotter versehen. Ich bezweifle, dass ein geschotterter Feldweg geeignet ist, den Belastungen von ca. 526 LKW-Transportfahrten pro Jahr standzuhalten. Darüberhinaus wird die Kreisstraße 30 durch die zusätzlichen 526 LKW-Fahrten stark belastet.

Deshalb fordere ich, dass im Falle einer erfolgreichen Genehmigung, entgegen aller vorgebrachten Bedenken, dem Antragsteller die Kosten für den Ausbau und die Instandhaltung aller für die Zuwegung zu seinen Anlagen benötigten Straßen auferlegt werden.

Der Straßenbaulast-Träger sollte über einen städtebaulichen Vertrag absichern, dass nicht die Anlieger oder die Steuerzahler den Ausbau und die Reparaturen tragen, sondern der Investor (der zudem eine Bankbürgschaft dafür beibringen muss).

Brandschutz Tiere

Die Bauordnungen der Länder gebieten, dass aus Gebäuden die Menschen und auch die Tiere in ca. 30 Minuten evakuiert werden können. Es sollte klar sein, dass ein Stall mit 84.999 dichtgedrängten, gestressten Vögeln die denkbar schlechtesten Voraussetzungen für eine Rettung im Brandfall bietet. Es liegt daher eindeutig ein Konflikt mit der Bauordnung vor.

Zusätzlich ist vom Antragsteller nichts dazu angegeben, wie die Rettung zu Zeiten von statten gehen soll, zu denen gerade keine Personen vor Ort tätig sind. Ein Brand kann jederzeit ausbrechen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Zeiten zehntausende von Tieren in den Ställen verbrennen würden. Es gibt also für dreiviertel des Tages keinerlei Konzept für die Tierrettung.

Es ist zwar die Verbauung von Brandschutzwänden vorgesehen, von Brandschutztüren ist jedoch keine Rede.

Was dies für Effekte auf den Seuchen- und Immissionsschutz hätte, sollte ebenfalls vor der Genehmigung der Anlage geprüft werden.

Seuchenschutzplan

In dem vorliegenden Antrag fehlt ein Seuchenschutzplan. Ein detaillierter Plan mit allen notwendigen Maßnahmen für alle Belange der geplanten Mastgebäude ist zu erstellen. Die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften innerhalb des gesetzlich für den Seuchenfall vorgesehenen Radius von 3 km ist darüber zu informieren, dass im Falle des Ausbruchs einer Seuche eine Aufstallpflicht für alle angrenzenden Tierhaltungen (auch die privaten) besteht. Da diese in der Umgebung des vorgesehenen Bauplatzes noch sehr zahlreich sind, halte ich dies für dringend erforderlich. Die Auswirkungen von Seuchen, die von Tiermastanlagen ausgehen können, sind allgemein bestens bekannt. Ferner sollten die sich im Umkreis befindlichen Schulen, Kindergärten, Altenheime etc. Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten Seuchenschutzmaßnahmen einüben. Dies sollte Inhalt des vom Bauherrn einzubringenden Seuchenplans sein. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss auch in diesem Katastrophenfall gewährleistet werden. Der Bauherr sollte zur Auflage bekommen sich gegebenenfalls an solchen Schutzmaßnahmen für die Mitbewohner in der Umgebung zu beteiligen.


 

2 Gedanken zu “Infoveranstaltung am 30.11. und Einwendungsvorlage zur geplanten Legehennen-Aufzuchtanlage in Hoort (Meck-Pomm)”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte verbieten Sie aus den oben genannten Einwänden eine Zuchtanlage.

    Mit freundlichen Grüßen

    V.Huhn

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