Einwendungen gegen Legehennenanlage

In der Nähe der Ortschaft Schackenthal bei Aschersleben in Sachsen-Anhalt soll eine Anlage für 450.000 Legehennen gebaut werden. Die Frist für Einwendungen endet am 8. April 2014.

Durch Einwendungen können AnwohnerInnen und alle anderen Menschen einerseits ihr Nichteinverständnis mit dem Bau der Anlage zum Ausdruck bringen und gleichzeitig auch das Genehmigungsverfahren verlängern und erschweren.

Hier findet ihr mehr Infos zum Schreiben von Einwendungen.

2 Gedanken zu “Einwendungen gegen Legehennenanlage”

  1. Im Tierschutzgesetz heißt es, niemand dürfe einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Es ist unbestritten, dass die Haltung von Legehennen zur Eierproduktion mit Schmerzen, Leiden und Schäden für diese einhergeht, da sie an ihrem artgemäßen Verhalten gehindert werden, an zahlreichen Krankheiten leiden, sich gegenseitig verletzen, was typischerweise bereits eine Folge der Haltung ist, kein stabiles Sozialgefüge aufbauen können (das geht nur bis zu einer Gruppengröße von 40-50 Tieren), in vielen Fällen schon während der Nutzungsperiode elend im Stall verenden, ansonsten in qualvollen Transporten zu Schlachthöfen gelangen, wo sie häufig fehlbetäubt getötet werden. Die Antragstellerin bzw. die Behörde möchte bitte ausführen, worin der vernünftige Grund hierfür besteht. Auf die längt als falsch erwiesene These, dass Menschen Eier zu einem gesunden Leben brauchen, wird sich wohl niemand versteigen. Worin besteht also der vernünftige Grund?

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