Ab einer bestimmten Tierplatzzahl einer geplanten Tierfabrik muss die Öffentlichkeit in das behördliche Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Der Genehmigungsantrag muss öffentlich ausliegen und jede*r hat die Möglichkeit sich mittels einer Einwendung gegen die Genehmigung des Neu- oder Ausbaus auszusprechen. Diese Einwendungen werden später im sogenannten Erörterungstermin von Antragssteller und Behörden typischerweise belächelt und vom Tisch gewischt. Dennoch kann sich bereits eine einzige Einwendung lohnen, denn ohne Einwendungen wird der Erörterungstermin abgesagt und damit die Genehmigung beschleunigt und vereinfacht.
Aktuelle Genehmigungsverfahren:
- In Brandenburg soll ein Futtermittelwerk erweitert, insbesondere soll eine neue Verarbeitungslinie für Fischmehl eingerichtet werden. Einwendungsfrist ist der 14.5.20. Details dazu hier.
- In Nordrhein-Westfalen soll eine Schweinezucht deutlich erweitert werden, „der Antrag beinhaltet die Erhöhung der Tierplätze für Sauen von 2340 auf 3534 und der Ferkelaufzuchtplätze von 4.000 auf 6.418“. Die Antragsunterlagen sind bis zum 15.4. online verfügbar. Einwendungen können bis zum 15.5.20 postalisch und per Mail an post52@bezreg-detmold.nrw.de eingereicht werden, Betreff: „Ferkelerzeugung Lüns GbR“. Themen für eure Einwendung findet ihr z.B. in einer früheren Einwendung von uns gegen eine Schweine-Elterntierzucht.