Wadelsdorf – heute wird eingestallt!

Wir haben schon mehrmals über die Wiederinbetriebnahme einer Schweinezuchtanlage in Wadelsdorf (Brandenburg) durch den „Schweinebaron“ Straathof berichtet (hier und hier).

Bei der Anlage handelt es sich um eine DDR-Altanlage, deren Bestandschutz heute erlischt, falls keine Tiere in der Anlage stehen. Das heißt, voraussichtlich wird er heute einige Tiere einstallen. Am Montag ist der Besichtigungstermin mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Jedoch ist die Anlage nicht in dem Zustand, dass dort Tiere eingestallt werden könnten. Unter anderem die Güllebecken, Kanalisation und die Ställe sind noch nicht fertig saniert (siehe hier).

Viele einzelne Schritte, angefangen vom Erwerb der Anlage bis zu illegalen Bautätigkeiten ohne Baugenehmigung und der Erteilung der Baugenehmigung sind rechtswidrig verlaufen. Die Bürgerinitiative „Kein Saustall in Wadelsdorf“ hat alles versucht, die Inbetriebnahme zu verhindern. Sie ist bei Behörden und im Kreistag gegen Mauern gerannt. Durch Falschinformationen wurde dem Treiben von Straathof sogar Vorschub gegeben.

Hier eine Chronik der unglaublichen Vorkommnisse:

Rechtswidriger Kauf der Anlage

Straathof erwarb die Anlage am 01.06.2013. Im Vorhinein wurde die Gemeinde Hornow Wadelsdorf dazu nicht befragt oder auch nur informiert, so dass das etwaige Vorkaufsrecht der Gemeinde Hornow Wadelsdorf dem Investor gegenüber nicht in Anspruch genommen werden konnte. Damit ist dieser Kauf schon rechtwidrig zustande gekommen!

Bauantrag

Am 31.07.2014 stellte Straathof einen Bauantrag beim Landratsamt Spree-Neiße, obwohl der Bestandschutz der Anlage am 15.11.2014 verfällt, wenn sie bis dahin nicht – unter Berücksichtigung sämtlicher Auflagen der Bundesimmissionsschutzbehörde (LUGV Cottbus) – in Betrieb genommen wird. Von vornherein war dieser Zeitraum viel zu kurz, um sämtliche Bautätigkeiten abzuschließen, da noch das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde herzustellen war und die Fristen eine Baugenehmigung erst im Dezember 2014 zugelassen hätten.

Der Amtsdirektor Döbern Land hatte dabei eine merkwürdige Rolle.

Wegen der Kürze der Zeit zwischen dem Eingang der Beratungsunterlagen bei der Sitzgemeinde und der September-Sitzung des Gemeinderates konnte das Thema nicht auf die ortsüblich bekannt gemachte Tagesordnung gebracht werden.

==> wenn ein Tagesordnungspunkt von dieser Bedeutung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde, können Beschlüsse hierzu nicht rechtswirksam gefasst werden.

==> sowohl Gemeinderäte als auch EinwohnerInnen können deshalb bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen.

==> die Brandenburgische Gemeindeordnung schreibt zwingend vor, dass bei allen wichtigen Entscheidungen, die das wirtschaftliche, soziale, kulturelle usw. Leben betreffen, zuvor der zuständige Ortschaftsrat in Kenntnis zu setzen ist und hierzu in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung fällen soll.

==> diese vorherige Anhörung des Ortschaftsrates wurde versäumt; der Gemeinde wurde suggeriert, sie hätten am 2.9.2014 das gemeindliche Einvernehmen herstellen müssen, da die Entscheidung zu diesem Bauantrag im Amt bereits gefallen sei und die Gemeindevertreter sowieso kein Mitspracherecht mehr hätten, was sie leider auch glaubten und das gemeindliche Einvernehmen am 02.9.2014 mehrfach formfehlerbehaftet herstellten.

Illegale Bautätigkeiten

Am 6.10.2014 wurde der Bürgerinitiative „Kein Saustall in Wadelsdorf“ bekannt, dass auf der Baustelle wild gearbeitet wird, obwohl es zu diesem Zeitpunkt keine Baugenehmigung gab.

Am 7.10.2014 wurde dazu eine Beschwerde im Landratsamt vorgelegt, worauf am 15.10.2014 der Baustopp verhängt wurde mit der Anordnung des sofortigen Vollzuges. An diesen hielt sich Straathof zu keiner Zeit. Es wurde trotz Baustopp weitergebaut. Dabei handelte es sich wohlgemerkt um genehmigungspflichtige Arbeiten. Täglich gingen dazu Anzeigen mit Fotodokumentation ans Landratsamt. Täglich wurde die Polizei informiert, da die Hauptarbeiten stets ab 16 Uhr begannen (also im Amt keiner mehr zu erreichen war).

Leider interessierte sich der Landrat nicht im Geringsten für diese Arbeiten ohne Baugenehmigung trotz Baustopp!

Rechtswidrige Erteilung der Baugenehmigung

Am 29.10.2014 wurde Straathof eine Baugenehmigung erteilt. Diese war rechtswidrig, weil er bereits zu diesem Zeitpunkt Gülleabnahmeverträge und Flächen zum Anbau des Futters für die Tiere hätte nachweisen müssen.

Gülleabnahmeverträge hatte er jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht und wird sie auch nicht bis zum Verstreichen der Frist bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis am 15.11.2014 – also heute – vorlegen können, da im Umfeld sämtliche unter Umständen zur Verfügung stehenden Flächen durch das Bauamt geprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass diese Flächen Herrn Straathof nicht für die Gülleausbringung dienen können, da sie bereits mit Gülleabnahmeveträgen belegt sind.

Genauso verhält es sich mit der in § 201  festgeschriebenen Forderung, dass mind. 50 % des Futters für die geplante Anzahl der Tiere auf Flächen produziert werden können müssen, die dieser Anlage angehören.

„Über beides verfügt Straathof nicht, die Bauunterlagen sind deshalb nicht genehmigungsfähig“, so die Auskunft am 21.10.14 vom Dezernenten Herrn Lalk im Beisein des Landrates.

Die Baugenehmigung wurde trotzdem erteilt. Herr Lank meinte dazu lediglich, dass diese Forderungen durch das LUGV nachzuweisen und zu prüfen sind. Dies ist Falsch!

Vom LUGV wurde am 6.11.2014 erklärt, dass diese Komponenten „Gülle und Futter“ zwingend im Landratsamt zu überprüfen gewesen wären, die Baugenehmigung deshalb rechtswidrig zustande gekommen ist und formell unwirksam ist.

Heute sollen die Tiere eingestallt werden, damit der Bestandschutz nicht erlischt. Hier noch einige Fotos von dieser Woche, die den Zustand der Anlage erahnen lassen.

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