13.5.: Die Einwendungsfrist ist abgelaufen! Es können aber weiter Einwendungen ans Amt geschickt werden. Diese müssen jedoch bei der Erörterung nicht berücksichtigt werden.
Auf dieser Seite findet ihr alles, was wir haben, um euch die Beteiligung am öffentlichen Genehmigungsverfahren des Westfleisch-Schlachthofes in Hamm zu erleichtern. U.a. eine Blanko-Einwendung, Einwendungsbausteine und Teile des Genehmigungsantrages. (Hier unser ausführlicher Leitfaden, wenn ihr Kapazitäten für noch mehr Protest habt.)
Was sind Einwendungen
Große Tiernutzungsanlagen müssen ein Genehmigungsverfahren (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) durchlaufen. Hier muss auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. In einer Einwendung legt man in diesem Rahmen dar, warum ein Antrag nicht genehmigt werden kann.
Einwendungen können bei den in der Kurzbeschreibung genannten Behörden (siehe unten) „schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden“. D.h. ihr könnt auch eine Mail (Fax, Brief) schreiben. Einen Widerspruch gegen die Genehmigung des Antrags kann JEDE*R vorbringen und dieser muss keiner bestimmten Form entsprechen. Copy&Pasten ist erlaubt, eigene Formulierungen erhöhen natürlich die Diversität.
Einwendungsvorlage
- Hier gibt es eine Blanko-Vorlage mit der Amtsadresse + Schlussklausel: PDF / DOC – (rechtsklick und „Ziel speichern unter“).
- Ein Aktivist hat diese Vorlage genutzt und einige Einwendungsgründe aufgeschrieben. Nutzt diese gerne: Einwendung_Westfleisch_Hamm_Schweineschlachthof (DOC)
- Eine weitere, ausführliche Vorlage: Einwendung_Westfleisch_Hamm_Schweineschlachthof (PDF)
Antragsunterlagen
Auf uvp-verbund.de lagen die Antragsunterlagen bis zum 13.4. online aus. Wir haben die Dateien vorliegen (PDF, 3GB) und geben sie gerne weiter! Alle Unterlagen, die Online abrufbar waren MINUS des Ordners „3.0 K-3.0_Bauvorlagen Westfleisch-Umbau und Erweiterung Fleischproduktion Hamm“ können hier heruntergeladen werden: https://we.tl/t-gohKwCym2d (Link gültig bis zum 8.5.).
- Die öffentliche Bekanntmachung mit Hinweisen zum Einwenden (3 Seiten)
- Die Kurzbeschreibung des Antrags (11 Seiten)
- Das Inhaltsverzeichnis des kompletten Antrags (9 Seiten)
- Umweltverträglichkeitsprüfung (60 Seiten)
mögliche Gründe für Einwendungen / Einwendungsbausteine
siehe auch die bereits exsitierende Einwendung beim Punkt ‚Einwendungsvorlage‘
CO2-Betäubung: Die Betäubung der Schweine vor der Tötung erfolgt mit CO2 (Kohlendioxid). Unter dieser Form der Betäubung leiden die Tiere enorm. Wenn sie überhaupt funktioniert. Die CO2-Betäubung ist nicht mehr zeitgemäß und kann nicht genehmigt werden.
Quellen:
– CO2-Betäubung – Schweine leiden vor der Schlachtung: https://www.swr.de/report/co2-betaeubung-schweine-leiden-vor-der-schlachtung/-/id=233454/did=25416504/nid=233454/1imyhhr/index.html („Experten stufen die CO2-Betäubung als Tierquälerei ein“)
– „Was von außen wie ein rein mechanischer und reibungsloser Ablauf wirkt, ist mit einer quälenden Todesangst für die Schweine verbunden. Die Exposition mit CO2 führt zuerst zur Hyperventilation gefolgt von Atemnot und bewirkt das Gefühl des Erstickens. Zusammen mit der schleimhautreizenden Wirkung führt dies zu starken Abwehrreaktionen und Lautäußerungen. Die eingesperrten Schweine schnappen verzweifelt nach Luft und versuchen zu fliehen bis die Betäubungswirkung langsam einsetzt und sie ihr Bewusstsein verlieren. Erst nach etwa einer halben Minute setzt die Betäubung vollständig ein. Doch auch bei diesem Verfahren kommen häufig Fehlbetäubungen durch eine zu niedrige CO2-Konzentration oder eine zu geringe Verweildauer in der Gasgrube oder -kammer vor.“ https://albert-schweitzer-stiftung.de/massentierhaltung/schweine/mastschweine
– CO2-Betäubung bei Schweinen – Todesangst bei der Gasbetäubung: https://www.peta.de/themen/co2-betaeubung-schweine/
– CO2-Betäubung – Höllenqualen für Schweine (VGT AUTRIA): https://www.youtube.com/watch?v=QimwUmvF6aQ
Behördenversagen: Die Erfahrung zeigt, immer* und immer* und immer* wieder, dass die behördliche Genehmigung einer Tiernutzungsanlage nicht bedeutet, dass diese hätte genehmigt werden dürfen. Schockierend oft befinden Gerichte, nachdem gegen eine erteilte Genehmigung geklagt wird, dass diese Genehmigung nicht rechtens war. Die Gründe: Fehler und falsche Angaben im Antrag und zwei zugedrückte Augen bei den Behörden. Wenn diese Einwendung beim Erörterungstermin besprochen wird, werden die Behördenvertreter*innen wie immer behaupten, dass sie die Antragsunterlagen gründlich geprüft und dass die Gutachter*innen des Antragsstellers gründlich gearbeitet hätten. Wie die Beispiele unten aber zeigen ist dies einfach nicht so. Den Behördenmitarbeiter*innen fehlt die Zeit und die Lust / Motivation solche Anträge wirklich neutral auseinanderzunehmen. Für die Gutachter*innen des Antragsstellers zählt nur eins: diesen durchzubekommen. Neutralität oder 100%ige Ehrlichkeit ist von ihnen nicht zu erwarten, sind sie doch oft spezialisiert auf genau solche Anträge und damit finanziell abhängig von der Tierindustrie. Fazit: dieser Antrag muss von einer unabhängingen, mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten Stelle überprüft werden und darf bis dahin nicht genehmigt werden.
Und auch etwas, was Behördenvertreter*innen auf Erörterungen sehr gerne vorbringen: Als Laien, die gegen die Genehmigung einwenden braucht man gar nicht die Kompetenz, die kompletten Antragsunterlagen zu verstehen. Einfache Anmerkungen würden genügen, mit denen sich dann Behörden und Antragssteller ernsthaft beschäftigen. Aber wie oben gezeigt gibt es neben den „Laien“ gar keine Stelle, die die Unterlagen vertauenswürdig prüft. Daher müssen den Einwendenden von der Behörde oder vom Antragssteller die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Antrag von unabhängigen Expert*innen prüfen zu lassen. Vorher besteht keine Genehmigungsfähigkeit. Selbst wenn dies abgelehnt wird ist der Antrag nicht zu genehmigen, da Auslage- und Einwedungszeitraum bei weitem nicht ausreichten, um sich mit den Unterlagen auseinanderzusetzen.
– *https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/tier/umweltschuetzer-vor-gericht-gegen-zwei-grosse-tierhaltungen-erfolgreich_article1649907094.html
– *https://www.moz.de/lokales/seelow/tierhaltung-und-tierschutz-nach-zwei-jahren-_-amt-nimmt-genehmigung-fuer-fairmast-in-golzow-zurueck-57178762.html
– *https://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Koenigs-Wusterhausen/OVG-stoppt-Erweiterung-von-Wiesenhof-Schlachthof-Niederlehme-bei-Koenigs-Wusterhausen
– *https://www.topagrar.com/schwein/news/gericht-untersagt-bau-von-schweinemastanlage-in-hassleben-9562710.html
Schweinehaltung in Deutschland: Vor dem Bundesverfassungsbericht ist die Berliner Normenkontrollklage zur Schweinehaltung in Deutschland anhängig*. Das Urteil des Gerichts könnte die Schweinehaltung in Deutschland massiv verändern, aber auch ohne eine mutiges Urteil des Gerichts muss die Schweinehaltung in Deutschland schrumpfen. Die aktuellen grausamen Haltungsbedingungen sind (klimatisch, gesundheitlich, aus Sicht der Tiere) längst nicht mehr haltbar. So eine riesigen Schlachthof zu genehmigen ist das völlig falsche Signal.
*https://www.topagrar.com/schwein/news/berlin-erwartet-verfassungsgerichtsurteil-zur-schweinehaltung-2022-12691143.html
Die Ziel ist weniger (bzw. gar kein) Fleisch, nicht mehr: „‚Eine stärker pflanzenbasierte Ernährung entlastet die Umwelt und ist obendrein gesund‘, sagte der Präsident des Umweltbundesamts Dirk Messner“ https://www.tagesschau.de/wirtschaft/mehrwertsteuer-pflanzliche-nahrungsmittel-null-prozent-101.html
Rekordtief beim Fleischverzehr: „Die Menschen in Deutschland haben 2021 so wenig Fleisch gegessen wie noch nie in den letzten 30 Jahren. Insgesamt 55 Kilogramm pro Kopf verzeichnete die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für das vergangene Jahr – nochmal 2,1 Kilogramm weniger als im Vorjahr, das zuvor als Rekordtief galt. Die Daten, die die Bundesanstalt veröffentlicht, reichen bis ins Jahr 1991 zurück. Der Höchstwert lag 1993 bei 64,4 Kilogramm Fleisch pro Kopf und Jahr. Seitdem hat der Wert immer wieder geschwankt, ist aber insgesamt stetig gesunken. Den Großteil des Rückgangs im Vergleich zum Vorjahr macht Schweinefleisch aus (1,2 kg), gefolgt von Rindfleisch (600 g) und Vogelfleisch (200 g).“ https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/rekordtief-fleischverzehr
Tiertransporte / Verkehr
Tiere wollen nicht sterben
Tierfleisch ist ungesund / unnötig
Klima
Futtermittelanbau
Wasserverbrauch
Arbeitsbedingungen
Mast- und Tötungsbedingungen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz