In Sachsen sind für die Genehmigungen von Anlagen nach dem Bundesimmissionsgesetz die unteren Immissionsschutzbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten zuständig, siehe offizieller Leitfaden. Die Anschriften der Immissionsschutzbehörden findet ihr auf Seite 28 des Leitfadens.